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§ 4 - Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft (AuslInvG k.a.Abk.)

Artikel 2 G. v. 18.08.1969 BGBl. I S. 1211, 1214; zuletzt geändert durch Artikel 268 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 22.08.1969; FNA: 707-6-1-3 Wirtschaftsförderung
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§ 4 (weggefallen)






 

Zitierungen von § 4 Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AuslInvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslInvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AuslInvG Gewerbesteuer
... Vorschriften der §§ 1, 3 und 4 gelten auch für die Ermittlung des ...
§ 8 AuslInvG Anwendungsbereich (vom 25.12.2008)
... 2 und 3 erstmals für den Veranlagungszeitraum 1982 anzuwenden. (2) § 4 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1214) ist auf Anteile ...