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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 22 im Titel BBahnG

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Treffer im Text:

§ 8a Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder (1 Treffer)
... ist. (2) Die für die Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz geltenden § 22 Abs. 2 und § 23 Abs. 3, 5 und 6 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954) sind ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 8a Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder (1 Treffer), Fassung gültig bis 27.06.2020
... ist. (2) Die für die Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz geltenden § 22 Abs. 2 und § 23 Abs. 3, 5 und 6 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954) sind ...

Titeltreffer:

Bundesbahngesetz (BBahnG)
G. v. 13.12.1951 BGBl. I S. 955; zuletzt geändert durch Artikel 331 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328

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