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§ 74 - Bundesbesoldungsgesetz (BBesG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz



Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.





 

Frühere Fassungen von § 74 Bundesbesoldungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
aktuell vorher 22.03.2012Artikel 1 Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 15.03.2012 BGBl. I S. 462
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 2 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuellvor 12.02.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 74 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel IX 2. BesVNG Übergangsvorschriften (vom 27.06.2020)
... 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (1) § 74 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt für Versorgungsempfänger mit Wohnsitz in Berlin ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... 44". p) Die Angabe zu § 72a wird gestrichen. q) Die Angabe zu § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zu den ... gestrichen. q) Die Angabe zu § 74 wird wie folgt gefasst: „ § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das ... wurden, weiterhin anzuwenden." 43. § 72a wird aufgehoben. 44. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zu den Änderungen ... § 72a wird aufgehoben. 44. § 74 wird wie folgt gefasst: „ § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... ermächtigt," ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. 54. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag ... Satz 2 wird aufgehoben. 54. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder Der ...

Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
G. v. 14.11.2011 BGBl. I S. 2219
Artikel 4 ÖDRLPartG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... die Hälfte des Mietzuschusses; § 6 ist nicht anzuwenden." 6. Nach § 74 wird folgender § 74a eingefügt: „§ 74a Übergangsregelung aus ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... werden. Die neue Stufenfestsetzung gilt ab dem 1. März 2012." 18. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum ... März 2012." 18. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag Beamten, Richtern und Soldaten, die eine ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung § 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag § 74a Übergangsregelung aus ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie
V. v. 29.01.1991 BGBl. I S. 167, 636; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Eingangsformel ÖrtlPräV
... Grund des § 74 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1989 (BGBl. ...