Tools:
Update via:
§ 9 - Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
| |
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
| |
§ 9 Regelungsbefugnis
§ 9 wird in 3 Vorschriften zitiert
Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.
Zitierungen von § 9 BBiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 65 BBiG Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
... Regelungen nach den §§ 9 und 47 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
V. v. 26.05.2004 BGBl. I S. 1078
§ 3 Wabau-AusbV Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
... Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer § 9 Regelungsbefugnis Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44154.htm