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§ 3 - Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.03.1971 BGBl. I S. 337; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1221
Geltung ab 16.04.1971; FNA: 910-1 Allgemeines Straßenbaurecht
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§ 3



Wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert, sind nach Maßgabe der Vereinbarung der Beteiligten (§ 5) oder der Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren (§§ 6 und 7) Kreuzungen

1.
zu beseitigen oder

2.
durch Baumaßnahmen, die den Verkehr an der Kreuzung vermindern, zu entlasten oder

3.
durch den Bau von Überführungen, durch die Einrichtung technischer Sicherungen, insbesondere von Schranken oder Lichtsignalen, durch die Herstellung von Sichtflächen an Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert sind, oder in sonstiger Weise zu ändern.



 

Zitierungen von § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EBKrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBKrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EBKrG
...  (2) Ist eine Kreuzungsanlage durch eine Maßnahme nach § 3 zu ändern, so haben die Beteiligten die Änderung zu dulden. Ihre verkehrlichen und ...
§ 5 EBKrG (vom 01.07.2021)
... Über Art, Umfang und Durchführung einer nach § 2 oder § 3 durchzuführenden Maßnahme sowie über die Verteilung der Kosten sollen die ... erklärt, die Kosten für die Änderung oder Beseitigung eines Bahnübergangs nach § 3 abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes allein zu tragen, und für die Maßnahme ...
§ 7 EBKrG
... Sie kann verlangen, daß die Beteiligten Pläne für Maßnahmen nach § 3  ...
§ 10 EBKrG
... Wird eine Maßnahme nach § 2 oder § 3 angeordnet, so ist über Art und Umfang der Maßnahme, über die Duldungspflicht ...
§ 12 EBKrG (vom 01.07.2021)
... Wird an einer Überführung eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so fallen die dadurch entstehenden Kosten 1. demjenigen Beteiligten ...
§ 13 EBKrG (vom 01.07.2021)
... Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so tragen die Beteiligten je ein Drittel der Kosten. Das letzte ... Entlastung eines Bahnübergangs ohne dessen Änderung eine Baumaßnahme nach § 3 Nr. 2 durchgeführt, durch die sich eine sonst notwendige Änderung des Bahnübergangs ...
§ 15 EBKrG (vom 01.07.2021)
... zu tragen. (2) Wird an einer Überführung eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so hat der Beteiligte, der nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 oder 2 die ... ohne Ausgleich zu tragen. (3) Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so hat jeder Beteiligte seine veränderten Erhaltungs- und Betriebskosten ...
§ 17 EBKrG (vom 01.07.2021)
... des Baus und des Ausbaus kommunaler Radwege sowie von Maßnahmen nach den §§ 2 und 3 soll die Anordnungsbehörde den Beteiligten Zuschüsse ...
 
Zitat in folgenden Normen

1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV)
V. v. 02.09.1964 BGBl. I S. 711; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1181
§ 1 1. EKrV Umfang der Kostenmasse (vom 01.07.2021)
... einer neuen Kreuzung (§ 2 des Gesetzes) oder bei Maßnahmen an bestehenden Kreuzungen ( § 3 des Gesetzes) umfaßt die Aufwendungen für alle Maßnahmen an den sich kreuzenden ... Maßnahmen, die infolge der Herstellung einer neuen Kreuzung oder einer Maßnahme nach § 3 des Gesetzes an Anlagen erforderlich werden, die nicht zu den sich kreuzenden Verkehrswegen der ... verlegt oder beseitigt, obwohl an der bisherigen Kreuzungsstelle eine Maßnahme nach § 3 des Gesetzes mit geringeren Kosten verkehrsgerecht möglich wäre, so ist die Kostenmasse ...