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§ 9 - Eichgesetz (EichG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.03.1992 BGBl. I S. 711; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Geltung ab 02.03.1985; FNA: 7141-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 9 Ausschankmaße



(1) Ausschankmaße sind Gefäße, die zum gewerbsmäßigen Ausschank von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind und bei Bedarf gefüllt werden.

(2) Ausschankmaße dürfen nur in den Verkehr gebracht, verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie die festgelegten Volumen einhalten und das Volumen auf ihnen gekennzeichnet und angegeben ist.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutze des Verbrauchers oder zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

1.
bestimmte Volumen für Ausschankmaße festzulegen,

2.
Vorschriften zu erlassen über die Kennzeichnung des Volumens und die dabei einzuhaltenden Anforderungen an die Genauigkeit, die Angabe des Volumens, die Art und Weise der Kennzeichnung und der Angabe sowie über die Angabe eines Herstellerzeichens und seine Anerkennung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt,

3.
Ausnahmen von Absatz 2 zuzulassen.



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Frühere Fassungen von § 9 Eichgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.02.2007Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
vom 02.02.2007 BGBl. I S. 58

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 Eichgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a EichG Kostenerhebung (vom 12.07.2008)
...  1. Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8 bis 10, 21 und 25, 2. die Prüfung von Normalgeräten und ...
§ 19 EichG Ordnungswidrigkeiten (vom 08.02.2007)
... § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7, 9, 10 oder 12, jeweils auch in Verbindung mit Satz 2, § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 3 oder § 21 Satz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
G. v. 02.02.2007 BGBl. I S. 58
Artikel 1 EichGÄndG
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Ausschankmaße". b) ... a) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Ausschankmaße". b) Der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe ... 2a. In der Überschrift des zweiten Abschnittes, in der Überschrift des § 9 sowie in § 9 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 1 wird jeweils das Wort „Schankgefäße" ... der Überschrift des zweiten Abschnittes, in der Überschrift des § 9 sowie in § 9 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 1 wird jeweils das Wort „Schankgefäße" durch das Wort ... Für 1. Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8, 9 , 10, 21, 25 und 26, 2. die Prüfung von Normalgeräten und ... Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt. 8. In § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 3, §§ 12, 15 Abs. 1 Satz 1 und § 17 Satz 1 werden jeweils ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 2 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Eichgesetzes
... 1 wird wie folgt gefasst: „1. Amtshandlungen nach den §§ 2 bis 4, 8 bis 10, 21 und 25,". b) In Nummer 3 wird nach dem Wort „Gesetzes" das ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... § 3a eingefügt: „§ 3a Ausschankmaße (1) § 9 Abs. 2 des Eichgesetzes ist nicht anzuwenden auf 1. Ausschankmaße für ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Eichordnung
V. v. 12.08.1988 BGBl. I S. 1657; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 3 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010
Eingangsformel EichO
...  - auf Grund des § 6 Abs. 6, des § 8 Abs. 1 bis 3, des § 9 Abs. 2 Satz 4, Abs. 5 und 6, des § 13 Abs. 1 Nr. 4 und 5, des § 19 Nr. 1 bis 3 und des ...
§ 3a EichO Ausschankmaße (vom 13.02.2007)
... § 9 Abs. 2 des Eichgesetzes ist nicht anzuwenden auf 1. Ausschankmaße für ...