Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
(1) 1Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. 2Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. 3Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von den anderen Beteiligten vorgebrachten Tatsachen zu erklären. 4§ 90 Abs. 2, § 93 Abs. 3 Satz 2, § 97, §§ 99, 100 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. 5Das Gericht ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
(2) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, sachdienliche Anträge gestellt, unklare Anträge erläutert, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(3) 1Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 der Abgabenordnung gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, kann das Gericht zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. 2§ 79b Abs. 3 gilt entsprechend.
(4) Die Verpflichtung der Finanzbehörde zur Ermittlung des Sachverhalts (§§ 88, 89 Abs. 1 der Abgabenordnung) wird durch das finanzgerichtliche Verfahren nicht berührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 26.06.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.06.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) | 26.06.2013 | |
12.09.2006 | Föderalismusreform-Begleitgesetz | 05.09.2006 |
Rechtsprechung zu § 76 FGO
6.822 Entscheidungen zu § 76 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche ...
- BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG
- BFH, 14.12.2021 - VIII B 50/21
Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche ...
- BFH, 12.12.2013 - X R 39/10
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines ...
- BFH, 14.12.2021 - VIII B 50/20
Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche ...
- BFH, 15.12.2016 - VI B 50/16
Umfang der Sachaufklärung durch das FG
- BFH, 25.06.2021 - II R 31/19
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts
- BFH, 17.07.2019 - II B 35/18
Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht
- BFH, 12.03.2020 - V R 5/17
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen
- BFH, 25.06.2021 - II R 40/18
Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts
Querverweise
Auf § 76 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 94a
- Kosten und Vollstreckung
- Kosten
- § 137