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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 74 im Titel FStrG

Ein Paragraph bzw. Artikel '74' wurde in diesem Titel 'FStrG' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (5 Treffer)
... Für den Planfeststellungsbeschluss und die Plangenehmigung gelten § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der folgenden Absätze. ...

§ 2 Widmung, Umstufung, Einziehung (1 Treffer)
... kenntlich gemacht worden sind oder Teilstrecken im Zusammenhang mit Änderungen von unwesentlicher Bedeutung (§ 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) eingezogen werden sollen. Die Abstufung soll nur zum Ende eines ...

§ 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung (1 Treffer)
... einer Entscheidung zugunsten des Trägers des Vorhabens gerechnet werden kann und 4. wenn die nach § 74 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu berücksichtigenden Interessen gewahrt werden. In ...

§ 17e Rechtsbehelfe (1 Treffer)
... und Verfahren zu Entfallensentscheidungen nach § 17b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 und § 74 Absatz 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Vorhaben im Sinne des § 17 Absatz 1, soweit diese ...

Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1) (1 Treffer)
... Frohburg (Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat Sachsen - nördlich Frohburg) 74 B 19 OU Meiningen 75 B 85 Altenkreith - Wetterfeld ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (3 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 29.12.2023
... Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Abweichend von § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann ...

§ 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung (1 Treffer), Fassung gültig bis 29.12.2023
... einer Entscheidung zugunsten des Trägers des Vorhabens gerechnet werden kann und 4. wenn die nach § 74 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu berücksichtigenden Interessen gewahrt werden. In ...

§ 2 Widmung, Umstufung, Einziehung (1 Treffer), Fassung gültig bis 29.12.2023
... kenntlich gemacht worden sind oder Teilstrecken im Zusammenhang mit Änderungen von unwesentlicher Bedeutung (§ 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) eingezogen werden sollen. Die Abstufung soll nur zum Ende eines ...

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (3 Treffer), Fassung gültig bis 23.06.2022
... Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Abweichend von § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann ...

§ 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung (1 Treffer), Fassung gültig bis 15.09.2021
... einer Entscheidung zugunsten des Trägers des Vorhabens gerechnet werden kann und 4. wenn die nach § 74 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu berücksichtigenden Interessen gewahrt werden. In ...

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Abweichend von § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann ...

§ 2 Widmung, Umstufung, Einziehung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... kenntlich gemacht worden sind oder Teilstrecken im Zusammenhang mit Änderungen von unwesentlicher Bedeutung (§ 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) eingezogen werden sollen. Die Abstufung soll nur zum Ende eines ...

§ 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung (1 Treffer), Fassung gültig bis 13.03.2020
... einer Entscheidung zugunsten des Trägers des Vorhabens gerechnet werden kann und 4. wenn die nach § 74 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu berücksichtigenden Interessen gewahrt werden. In ...

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (3 Treffer), Fassung gültig bis 07.12.2018
... Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Abweichend von § 74 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann in den ...

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (3 Treffer), Fassung gültig bis 29.07.2017
... Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Abweichend von § 74 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann in den ...

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (3 Treffer), Fassung gültig bis 08.09.2015
... Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Abweichend von § 74 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann in den ...

§ 2 Widmung, Umstufung, Einziehung (1 Treffer), Fassung gültig bis 08.09.2015
... kenntlich gemacht worden sind oder Teilstrecken im Zusammenhang mit Änderungen von unwesentlicher Bedeutung (§ 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) eingezogen werden sollen. Die Abstufung soll nur zum Ende eines ...

§ 19a Entschädigungsverfahren (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.06.2015
... nach §§ 8a, 9 oder auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 17) oder einer Plangenehmigung (§ 74 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 17b Abs. 1 Nr. 1) verpflichtet ist, eine ...

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (6 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.06.2015
... Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. § 74 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - auch in Verbindung mit Nummer 2 - gilt nur, ...

§ 2 Widmung, Umstufung, Einziehung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.06.2015
... kenntlich gemacht worden sind oder Teilstrecken im Zusammenhang mit Änderungen von unwesentlicher Bedeutung (§ 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 17b Abs. 1 Nr. 4) eingezogen werden sollen. Die Abstufung ...

Titeltreffer:

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
neugefasst durch B. v. 28.06.2007 BGBl. I S. 1206; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (FStrGuaÄndG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (8. FStrGÄndG)
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1528
Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (7. FStrGÄndG)
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2082
Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (9. FStrGÄndG)
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1221
Bekanntmachung der Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrGNeuB)
B. v. 28.06.2007 BGBl. I S. 1206
Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (6. FStrGÄndG)
G. v. 24.08.2015 BGBl. I S. 1442

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