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Gerichtskostengesetz
Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65) |
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Wertvorschriften (§§ 39 - 47) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ GKG bis 30.12.2020 (https://dejure.org/gesetze/GKG_bis_30.12.2020/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Gerichtskostengesetz (https://dejure.org/gesetze/GKG_bis_30.12.2020/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) vom 17.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) | 17.12.2008 |
§ 39Grundsatz
§ 40Zeitpunkt der Wertberechnung
§ 41Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse
§ 42Wiederkehrende Leistungen
§ 43Nebenforderungen
§ 44Stufenklage
§ 45Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
§ 46(weggefallen)
§ 47Rechtsmittel-
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