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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 2502 im Titel HRegGebV

Ein Paragraph bzw. Artikel '2502' wurde in diesem Titel 'HRegGebV' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer)
... ohne wirtschaftliche Bedeutung sind nicht als erste Tatsache zu behandeln. 40,00 € 2502 Die Eintragung betrifft eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühren 2500 und 2501 betragen ...

Treffer in früheren Fassungen:

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... ohne wirtschaftliche Bedeutung sind nicht als erste Tatsache zu behandeln. 40,00 € 2502 Die Eintragung betrifft eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühren 2500 und 2501 betragen ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.03.2023
... ohne wirtschaftliche Bedeutung sind nicht als erste Tatsache zu behandeln. 40,00 € 2502 Die Eintragung betrifft eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühren 2500 und 2501 betragen ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.08.2022
... ohne wirtschaftliche Bedeutung sind nicht als erste Tatsache zu behandeln. 40,00 € 2502 Die Eintragung betrifft eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühren 2500 und 2501 betragen ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 22.07.2017
... ohne wirtschaftliche Bedeutung sind nicht als erste Tatsache zu behandeln. 40,00 € 2502 Die Eintragung betrifft eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühren 2500 und 2501 betragen ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 15.07.2016
... ohne wirtschaftliche Bedeutung sind nicht als erste Tatsache zu behandeln. 40,00 € 2502 Die Eintragung betrifft eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühren 2500 und 2501 betragen ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.05.2015
... ohne wirtschaftliche Bedeutung sind nicht als erste Tatsache zu behandeln. 40,00 € 2502 Die Eintragung betrifft eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühren 2500 und 2501 betragen ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühr 2500 beträgt 30,00 EUR 2502 Eintragung jeder weiteren Tatsache aufgrund derselben Anmeldung 30,00 EUR ...

§ 5 Zurücknahme oder Zurückweisung in besonderen Fällen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... zurückgewiesen, ist für jeden zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Teil von den Gebühren 1506, 2502 und 3502 des Gebührenverzeichnisses auszugehen. § 3 Satz 2 und § 4 Satz 2 bleiben ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2008
... eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühr 2500 beträgt 30,00 EUR 2502 Eintragung jeder weiteren Tatsache aufgrund derselben Anmeldung 30,00 EUR ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 25.04.2007
... eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühr 2500 beträgt 30,00 EUR 2502 Eintragung jeder weiteren Tatsache aufgrund derselben Anmeldung 30,00 EUR ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2007
... eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühr 2500 beträgt 30,00 EUR 2502 Eintragung jeder weiteren Tatsache aufgrund derselben Anmeldung 30,00 EUR ...

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis (1 Treffer), Fassung gültig bis 18.08.2006
... eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung: Die Gebühr 2500 beträgt 30,00 EUR 2502 Eintragung jeder weiteren Tatsache aufgrund derselben Anmeldung 30,00 EUR ...

Titeltreffer:

Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV)
V. v. 30.09.2004 BGBl. I S. 2562; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (2. HRegGebVÄndV)
V. v. 29.11.2010 BGBl. I S. 1731

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