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§ 2 - Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO)

V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2730 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 611-1-34 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 2 Definitionen und Leistungsbestimmungen



(1) Leistungen im Sinne des § 1 Absatz 1 liegen insbesondere vor bei

1.
ambulanten Leistungen durch einen Heilpraktiker im Sinne des Heilpraktikergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist,

2.
der Erstattung von Aufwendungen für ein Einbettzimmer,

3.
der Erstattung von Aufwendungen für Chefarztbehandlungen oder eines Zweibettzimmers,

4.
Leistungen für Zahnersatz oder implantologische Leistungen,

5.
kieferorthopädischen Leistungen.

(2) Ein Tarif sieht ein einheitliches Leistungsversprechen für alle in ihm Versicherten vor und umfasst Leistungen der privaten Krankenversicherung.

(3) Der Beitrag ist das Entgelt, welches für das dem Tarif zugrunde liegende Leistungsversprechen entrichtet wird.

(4) Krankentagegeld ist eine Leistung, die den Verdienstausfall ersetzt, der durch Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall entsteht. Krankenhaustagegeld ist eine in vertraglich festgelegter Höhe gezahlte Leistung für den Zeitraum einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung.



 

Zitierungen von § 2 KVBEVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KVBEVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVBEVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KVBEVO Anwendungsbereich und Grundsätze
... nicht abziehbare Beitragsanteil nach § 3 zu ermitteln, wenn Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis Nummer 5 oder Krankentagegeldleistungen oder Krankenhaustagegeldleistungen ...
§ 3 KVBEVO Ermittlung des Abschlags (vom 01.01.2016)
... Absatz 2 zu entnehmenden Punkte für die im Tarif vereinbarten Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis Nummer 5 zu ermitteln. Die nach Satz 1 ermittelte Summe ist durch die Summe ... 1. ambulante Leistungen, ohne Leistun- gen im Sinne des § 2 Absatz 1 Num- mer 1 54,60 Punkte 2. Leistungen im Sinne des § ... Absatz 1 Num- mer 1 54,60 Punkte 2. Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 1,69 Punkte 3. stationäre Leistungen, ohne ... Punkte 3. stationäre Leistungen, ohne Leistun- gen im Sinne des § 2 Absatz 1 Num- mer 2 und Nummer 3 15,11 Punkte 4. Leistungen im ... mer 2 und Nummer 3 15,11 Punkte 4. Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 3,64 Punkte 5. Leistungen im Sinne des § 2 ... 2 Absatz 1 Nummer 2 3,64 Punkte 5. Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 9,24 Punkte 6. zahnärztliche Leistungen, ... 6. zahnärztliche Leistungen, ohne Leis- tungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 4 und Nummer 5 9,88 Punkte 7. Leistungen im Sinne ... Nummer 4 und Nummer 5 9,88 Punkte 7. Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 4 5,58 Punkte 8. Leistungen im Sinne des § 2 ... 2 Absatz 1 Nummer 4 5,58 Punkte 8. Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 5 0,26 Punkte (3) Sieht ein erstmals ...