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§ 2 - Kalkulationsverordnung (KalV)

V. v. 18.11.1996 BGBl. I S. 1783; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 4 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 27.11.1996; FNA: 7631-1-26 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 2 Rechnungsgrundlagen



(1) Rechnungsgrundlagen sind:

1.
der Rechnungszins,

2.
die Ausscheideordnung,

3.
die Kopfschäden,

4.
der Sicherheitszuschlag,

5.
die sonstigen Zuschläge,

6.
die Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes nach § 13a.

(2) Weitere Rechnungsgrundlagen sind die Krankheitsdauern und die Leistungstage, die Anzahl der Krankenhaus- und der Pflegetage, die Krankenhaus-, die Pflegehäufigkeiten, die Krankheits- und die Pflegekosten bezogen auf den Leistungstag sowie andere geeignete Rechnungsgrundlagen, die zur Festlegung der Kopfschäden oder Ausscheidewahrscheinlichkeiten erforderlich sind.

(3) Die Rechnungsgrundlagen sind mit ausreichenden Sicherheiten zu versehen.





 

Frühere Fassungen von § 2 KalV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 45 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 KalV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KalV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KalV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KalV Versicherungsmathematische Methoden in der Krankenversicherung
... nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Verwendung der in den §§ 2 und 4 bis 8 näher bezeichneten Rechnungsgrundlagen erfolgenden Berechnungen der Prämien ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 45 GKV-WSG Änderung der Kalkulationsverordnung (vom 01.07.2008)
... vom 18. November 1996 (BGBl. I S. 1783) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 1 Nr. 5 wird der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 6 ...