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§ 254 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 254 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 254 LAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2006Artikel 1 Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
vom 21.06.2006 BGBl. I S. 1323

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 254 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 254 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LAG Ausgleichsleistungen
... - §§ 243 bis 252 -, 2. Eingliederungsdarlehen - §§ 253 bis 260 -, 3. Kriegsschadenrente - §§ 261 bis 292c -,  ...
§ 233 LAG Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
... Mittel gewährt 1. Eingliederungsdarlehen (§§ 253 bis 260), 2. Wohnraumhilfe (§§ 298 bis 300), 3.  ...
§ 258 LAG Verhältnis zur Hauptentschädigung
... des Anspruchs zugeschlagen. 3. Ist das Aufbaudarlehen nach § 254 Abs. 3 für den Bau einer Mietwohnung oder einer Genossenschaftswohnung gewährt worden, ...
§ 291 LAG Verhältnis zu Aufbaudarlehen
... für die Gewährung sowohl von Kriegsschadenrente als auch von Aufbaudarlehen nach § 254 Abs. 1 erfüllen, nach ihrer Wahl entweder Kriegsschadenrente oder ein Aufbaudarlehen nach ... 1 erfüllen, nach ihrer Wahl entweder Kriegsschadenrente oder ein Aufbaudarlehen nach § 254 Abs. 1 gewährt werden. Sind auf ein solches Aufbaudarlehen oder auf ein Darlehen zum ... gewählt hatte (Absatz 1), kann nachträglich ein Aufbaudarlehen nach § 254 Abs. 1 beantragen; die Zahlung der Kriegsschadenrente ist in diesem Fall spätestens sechs ... nach Gewährung des Aufbaudarlehens einzustellen. (3) Aufbaudarlehen nach § 254 Abs. 2 und 3 und Aufbaudarlehen zur Förderung einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle ...
§ 301 LAG Allgemeine Vorschriften
... von Hausrat sowie als Aufbaudarlehen zum Existenzaufbau oder zur Beschaffung von Wohnraum (§ 254 Abs. 1 und 3) gewährt. Zur Beihilfe zum Lebensunterhalt werden Leistungen nach den ...
§ 323 LAG Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
... nach Absatz 1 bereitzustellenden Mitteln als Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau nach § 254 Abs. 2 und 3 bereitzustellen; dies gilt letztmals für Ablösungsbeträge, die in den ... bereitgestellt werden 1. für die Gewährung von Aufbaudarlehen (§§ 254 , 301, 301a), Ausbildungshilfe (§ 302) und Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
neugefasst durch B. v. 12.10.1990 BGBl. I S. 2178; zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
§ 16 II. BV Ersatz der Eigenleistung
... Wohnungsbaugesetzes, 2. ein Aufbaudarlehen an den Bauherrn nach § 254 des Lastenausgleichsgesetzes oder ein ähnliches Darlehen aus Mitteln eines öffentlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Artikel 1 LARÄnduBerG Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
... „349" die Angabe „349a" eingefügt. 2. Die §§ 253, 254 , 255, 256, 257, 259 und 260 werden aufgehoben. 3. § 276 wird wie folgt ...