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§§ 36 bis 41 - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

neugefasst durch B. v. 13.02.1984 BGBl. I S. 265; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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§§ 36 bis 41 (aufgehoben)


§§ 36 bis 41 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert






 

Frühere Fassungen von §§ 36 bis 41 LuftPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.04.2015Artikel 3 Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
aktuell vorher 01.02.2009Artikel 2 Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer
vom 28.01.2009 BGBl. I S. 133
aktuellvor 01.02.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 36 bis 41 LuftPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 36 bis 41 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 35 (weggefallen) Unterabschnitt 2 Segelflugzeugführer § 36 Fachliche Voraussetzungen § 37 Erleichterungen § 38 ... in der Geschäftsordnung bestimmt." 5. Die Zwischenüberschrift vor § 36 wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 2 Segelflugzeugführer". ...
Artikel 3 LuftPersAnpEUV Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 2 Segelflugzeugführer (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 36 bis 41 werden wie folgt gefasst: „§§ 36 bis 41 ... Angaben zu den §§ 36 bis 41 werden wie folgt gefasst: „§§ 36 bis 41 (weggefallen)". c) In der Angabe „Unterabschnitt 3 ...

Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer
V. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 133
Artikel 2 LuftfahrerRÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... welches vom Luftfahrt-Bundesamt als gleichwertig anerkannt wird." 2. Dem § 36 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Ein Segelflugzeug mit Hilfsantrieb ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 1 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (vom 06.09.2007)
... Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 haben Bewerber um eine Lizenz für Segelflugzeugführer nach § 36 der Verordnung über Luftfahrtpersonal ein Tauglichkeitszeugnis dem Ausbildungsbetrieb oder ...