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§ 9 - Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 96-1 Luftverkehr
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§ 9



(1) § 75 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt nicht für Entscheidungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr nach § 27d Absatz 1, 1a und 4 und Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörden auf Grund des Baurechts.

(2) 1Wird der Plan nicht innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft durchgeführt, so können die vom Plan betroffenen Grundstückseigentümer verlangen, daß der Unternehmer ihre Grundstücke und Rechte insoweit erwirbt, als nach § 28 die Enteignung zulässig ist. 2Kommt keine Einigung zustande, so können sie die Durchführung des Enteignungsverfahrens bei der Enteignungsbehörde beantragen. 3Im übrigen gilt § 28.

(3) Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert.



 
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Frühere Fassungen von § 9 LuftVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 6 Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
aktuell vorher 09.07.2021Artikel 1 Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
vom 05.07.2021 BGBl. I S. 2287
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 567 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.06.2015Artikel 13 Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
vom 31.05.2013 BGBl. I S. 1388
aktuell vorher 17.12.2006Artikel 5 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2833
aktuellvor 17.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 LuftVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 LuftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 LuftVG (vom 29.07.2017)
... oder zu ändern, wenn dies nach dem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens (§§ 8 bis 10) notwendig ist. Eine Änderung der Genehmigung ist auch erforderlich, wenn ...
§ 8 LuftVG (vom 03.07.2016)
... nach Maßgabe dieses Gesetzes. (2) Für die Plangenehmigung gilt § 9 Absatz 1 entsprechend. (3) (aufgehoben) (4) Betriebliche ...
§ 10a LuftVG Zeugnis nach der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 (vom 03.07.2016)
... über die Freistellung des Flugplatzes nach Artikel 4 Absatz 3b. Die §§ 6 bis 10 bleiben ...
§ 30 LuftVG (vom 29.12.2023)
... von den Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes - ausgenommen die §§ 5 bis 10, 12, 13 sowie 15 bis 19 - und den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften ...
§ 71 LuftVG (vom 17.12.2006)
... Flugplatz, der am 1. März 1999 noch betrieben wird, gilt im Sinne der §§ 6 bis 10 als genehmigt und, wenn er der Planfeststellung bedarf, als im Plan festgestellt. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 19 TerrorBekämpfG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... vorliegen oder der Betroffene der erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 des Sibherheitsüberprüfungsgesetzes oder der erweiterten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 15. LuftVGÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... und über die Freistellung des Flugplatzes nach Artikel 4 Absatz 3b. Die §§ 6 bis 10 bleiben unberührt." 3a. § 18a wird wie ...

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien
G. v. 24.05.2006 BGBl. I S. 1223
Artikel 1 LuftaufVÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 21 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 und 3 findet" durch die Angabe „§ 2Abs. 9 und § 21 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 und 3 finden" ersetzt. 3. § 29 ...

Gesetz zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3123
Artikel 1 LuftVGuaÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... von den Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes - ausgenommen die §§ 5 bis 10, 12, 13 sowie 15 bis 19 - und den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften ...

Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 11 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 7 wird die Angabe „ § 9 Abs. 1 Satz 3 " durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt. 2. In § 10 ... In § 6 Absatz 7 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „ § 9 Absatz 1 Satz 4 " ersetzt. 2. In § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 9 ... 1 Satz 4" ersetzt. 2. In § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „ § 9 Abs. 1 Satz 3 " durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ... 2 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „ § 9 Absatz 1 Satz 4 " ...

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 6 VGenVBG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... Wörter „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr", b) in § 9 Absatz 1 , § 26a Absatz 4, § 31b Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2, § 31d Absatz 2 Satz 1, ...

Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 5 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Luftverkehrsgesetzes (vom 17.12.2006)
... durch folgenden Satz ersetzt: „Für die Plangenehmigung gelten § 9 Abs. 1 bis 3 dieses Gesetzes sowie § 74 Abs. 4 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ... 12, 17) ein Zustimmungsvorbehalt der Luftfahrtbehörde besteht." 5. Dem § 9 wird folgender Absatz angefügt: „(5) Wird mit der Durchführung des ... bleibt unberührt." 9. In § 3a Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 3, § 27a Abs. 2 Satz 1, § 27d Abs. 1 und 4 Satz 1 und 3, ...

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 13 PlVereinhG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für die Plangenehmigung gilt § 9 Absatz 1 entsprechend." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 3. § 9 wird ... 9 Absatz 1 entsprechend." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2287
Artikel 1 16. LuftVGÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 2021 (BGBl. I S. 1766) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 27d Absatz 1" die Angabe „, 1a" ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 567 10. ZustAnpV Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3a Absatz 2, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 3, § 19b Absatz 6 Satz 1, § 27a Absatz 2 Satz 1, § 27d ...