Mittelstandsförderungsgesetz

   Dritter Teil - Ausführungs- und Schlussbestimmungen (§§ 23 - 26)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ MFG (https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ MFG
__paste_bez____paste_norm__ Mittelstandsförderungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Mittelstandsförderungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 26
Inkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Mittelstandsförderungsgesetz vom 16. Dezember 1975 (GBl. S. 861), zuletzt geändert durch Artikel 26 der Verordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S 278), außer Kraft.

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht