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§ 14 - Medizinproduktegesetz (MPG)

neugefasst durch B. v. 07.08.2002 BGBl. I S. 3146; zuletzt geändert durch Artikel 223 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; bis auf § 33 aufgehoben durch Artikel 17 Abs. 1 G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960; 2021 BGBl. I S. 1087
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 7102-47 Genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlagen
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§ 14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Medizinprodukten



1Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 37 Absatz 5 betrieben und angewendet werden. 2Medizinprodukte dürfen nicht betrieben und angewendet werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.





 

Frühere Fassungen von § 14 MPG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 16 Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3191

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 MPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 MPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 MPG Strafvorschriften (vom 31.12.2018)
... Strahlen verwendet wurden, mit der CE-Kennzeichnung versieht oder 4. entgegen § 14 Satz 2 ein Medizinprodukt betreibt oder anwendet. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) ...
§ 44 MPG Übergangsbestimmungen (vom 21.03.2010)
... Medizinprodukte ist bis zum 13. Dezember 2007 zulässig. (3) Die Vorschriften des § 14 sowie der Rechtsverordnung nach § 37 Abs. 5 gelten unabhängig davon, nach welchen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 16 PSG III Änderung des Medizinproduktegesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit ... a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Medizinprodukten". b) Nach der Angabe zu ... oder um steril in Verkehr gebrachte Medizinprodukte handelt." 4. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit ... handelt." 4. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Medizinprodukten Medizinprodukte dürfen nur ...

Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG)
G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
Artikel 17 MPEUAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 26.05.2021)
... der Absätze 2 bis 8 am 26. Mai 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 32a sowie 34 bis 44 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. ...

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 15 2. COVIfSGAnpG Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745
... der Absätze 2 bis 8 am 26. Mai 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 32a sowie 34 bis 44 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Nichtanwendung der MPG-TSE-Verordnung
V. v. 18.03.1998 BGBl. I S. 520; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 155
Eingangsformel MPGTSEVAnwV
... verordnet auf Grund - des § 5 Abs. 1 und 3, des § 14 Abs. 3 und 4 und § 39 Abs. 1 und 2 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. ...