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§ 10 - Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV k.a.Abk.)

§ 10 Begriffsbestimmungen



(1) Quellwasser ist Wasser, das

1.
seinen Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen worden ist,

2.
bei der Herstellung keinen oder lediglich den nach § 6 Abs. 1 auch in Verbindung mit Abs. 2 und 3 zulässigen Verfahren unterworfen worden ist.

Die Artikel 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 115/2010 bleiben unberührt.

(2) Tafelwasser ist Wasser, das eine oder mehrere der von § 11 Abs. 1 erfaßten Zutaten enthält.





 

Frühere Fassungen von § 10 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.10.2014Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
vom 22.10.2014 BGBl. I S. 1633

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 Min/TafelWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Min/TafelWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 Min/TafelWV Kennzeichnung (vom 13.07.2017)
... Bezeichnung des Lebensmittels ist 1. für das in § 10 Abs. 1 definierte Wasser die Bezeichnung "Quellwasser", 2. für das in § 10 ... 10 Abs. 1 definierte Wasser die Bezeichnung "Quellwasser", 2. für das in § 10 Abs. 2 definierte Wasser die Bezeichnung "Tafelwasser". Bei Tafelwasser, ...
§ 16 Min/TafelWV Verkehrsverbote (vom 24.06.2023)
... oder "Tafelwasser", die nicht den für sie jeweils in den §§ 2 und 10 vorgesehenen Begriffsbestimmungen entsprechen, 2. natürliches Mineralwasser, ... nicht den Anforderungen des § 6 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, auch in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 , oder des § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 entspricht, 6a. natürliches Mineralwasser ... oder b) des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, jeweils auch in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 entspricht, 6b. natürliches Mineralwasser und Quellwasser, deren Herstellung ...
§ 18 Min/TafelWV Trinkwasser
... Trinkwasser, das nicht die Anforderungen des § 2 oder des § 10 erfüllt und in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
V. v. 22.10.2014 BGBl. I S. 1633
Artikel 1 5. Min/TafelWVÄndV
... 115/2010 vorgesehene Angabe in der dort bestimmten Art und Weise." 3. Dem § 10 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Artikel 1, 2 und 3 der ...