Patentgesetz
Erster Abschnitt - Das Patent (§§ 1 - 25) |
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1Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. 2Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
Rechtsprechung zu § 9 PatG
1.922 Entscheidungen zu § 9 PatG in unserer Datenbank:
- BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21
Polsterumarbeitungsmaschine
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Polsterumarbeitungsmaschine - Patentverletzungsstreit: Auslegung der ...
- OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17
- OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20
Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Anlage zum Trocknen von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 03.05.2016 - 4b O 111/14
Dampftrocknungsanlage
- LG Düsseldorf, 03.05.2016 - 4b O 111/14
- OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21
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