Die §§ 90 bis 122 und §§ 135 bis 150 SGB IX n.F. sind am 1.1.2020 in Kraft getreten.
Zu § 143 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Zu § 143 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
Kapitel 10 - Statistik (§§ 143 - 148) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 143 SGB IX
Entscheidung zu § 143 SGB IX in unserer Datenbank:
- BFH, 16.10.2018 - V B 30/18
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