Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241) |
Kapitel 3 - Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen (§§ 163 - 167) |
1Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). 2Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. 3Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. 4Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. 5Einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 bedarf es nicht, wenn für die Dienststellen dem § 166 entsprechende Regelungen bereits bestehen und durchgeführt werden.
vereinbarung § 167Prävention
Rechtsprechung zu § 165 SGB IX
114 Entscheidungen zu § 165 SGB IX in unserer Datenbank:
- BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22
Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche
Zum selben Verfahren:
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
Bewerbungsverfahren - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Evangelische ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2024 - 3 Sa 103/23
Entschädigungsanspruch wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - Wahlamt
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 5 Sa 3/23
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - unterbliebene Einladung zu ...
- BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20
Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch
Zum selben Verfahren:
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19
Benachteiligung wegen Behinderung - Einladung zum Vorstellungsgespräch - Zugang ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19
- BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 9 Sa 18/20
Anforderungen an offensichtlich fehlende fachliche Eignung - Behinderung - ...
- BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22
Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin
Zum selben Verfahren:
- ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - Entschädigung
- ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20
Querverweise
Auf § 165 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)