Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241) |
Kapitel 4 - Kündigungsschutz (§§ 168 - 175) |
(1) 1Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich oder elektronisch. 2Der Begriff des Betriebes und der Begriff der Dienststelle im Sinne dieses Teils bestimmen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht.
(2) Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an.
(3) Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2018 | Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften | 17.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 170 SGB IX
35 Entscheidungen zu § 170 SGB IX in unserer Datenbank:
- LAG Hessen, 13.11.2023 - 16 TaBV 72/23
Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung; Arbeitnehmerähnliche ...
- BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21
Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtszeit - ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21
- LAG Hessen, 10.09.2021 - 10 Sa 347/21
Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung von Fahrgeldern
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2021 - 6 Sa 29/19
Entschädigung - Schwerbehinderung - Kündigung - Indizwirkung
- LAG Hessen, 25.08.2020 - 16 TaBV 179/19
Kein eigener Betriebsbegriff in § 117 Abs. 2 BetrVG Wahl der ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21
Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit
- ArbG Berlin, 10.10.2023 - 58 BV 11694/22
Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Wahl des ...