Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 11 - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§ 64 - 74) |
(1) Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der in § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger werden ergänzt durch
(2) 1Ist der Schutz von Menschen mit Behinderungen bei Krankheit oder Pflege während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht anderweitig sichergestellt, können die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung oder, wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, die Beiträge zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erbracht werden. 2Arbeitslose Teilnehmer an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können für die Dauer des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für eine private Versicherung gegen Krankheit oder für die Pflegeversicherung erhalten. 3Der Zuschuss wird nach § 174 Absatz 2 des Dritten Buches berechnet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2024 | Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts | 12.12.2019 |
ersatzleistungen § 71Weiterzahlung der Leistungen § 72Einkommensanrechnung § 73Reisekosten § 74Haushalts-
oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungs-
kosten
Rechtsprechung zu § 64 SGB IX
55 Entscheidungen zu § 64 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- SG Bremen, 26.10.2023 - S 14 R 125/19
Ergänzende Leistungen für Fahrtkosten für die stufenweise Wiedereingliederung
- LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20
Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während stufenweiser ...
- SG Koblenz, 24.04.2023 - S 11 KR 418/21
Krankenversicherung - stufenweise Wiedereingliederung - keine Leistung zur ...
- OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - L 23 SO 189/23
Eingliederungshilfe - Sozial Teilhabe - Persönlichen Budget - Zielvereinbarung
- SG Berlin, 29.11.2018 - S 4 R 1970/18
Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung vom Träger der gesetzlichen ...
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18
Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 19 R 613/18
Erstattungsanspruch eines Grundsicherungs- gegen einen Rentenversicherungsträger ...
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 19 R 613/18
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 KR 386/23
Krankenversicherung - Haushaltshilfe - keine Anwendung von § 38 Abs 1 S 3 SGB 5 ...
Querverweise
Auf § 64 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 63 (Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen)
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 65 (Leistungen zum Lebensunterhalt)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Medizinische Rehabilitation
- § 109 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
- Besondere Leistungen
- Teilnahmekosten für Maßnahmen
- § 127 (Teilnahmekosten für Maßnahmen)
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
- Leistungen zur Teilhabe
- § 64 (Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen)