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§ 11 - Schornsteinfegergesetz (SchfG)

neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
Geltung ab 01.07.1969; FNA: 7111-1 Schornsteinfeger
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§ 11 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung



(1) Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist zurückzunehmen, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Bestellung durch Vorlage falscher Unterlagen oder auf sonstige Weise erschlichen hat.

(2) Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist nach Anhörung des Vorstandes der Schornsteinfegerinnung zu widerrufen, wenn

1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Bezirksschornsteinfegermeister nicht die erforderliche persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufes besitzt;

2.
der Bezirksschornsteinfegermeister, gegen den innerhalb der letzten zehn Jahre zweimal wegen Verletzung seiner Berufspflichten Warnungsgeld angeordnet worden ist, abermals seine Berufspflichten schuldhaft gröblich verletzt hat.

(3) Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister kann widerrufen werden, wenn die Kehrbezirkseinteilung geändert wird.

(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 oder 2 haben keine aufschiebende Wirkung.

(5) Auf Antrag des Bezirksschornsteinfegermeisters ist seine Bestellung aufzuheben.





 

Frühere Fassungen von § 11 SchfG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2008Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
vom 26.11.2008 BGBl. I S. 2242

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 SchfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SchfG Erlöschensgründe (vom 29.11.2008)
... Bezirksschornsteinfegermeister erlischt durch 1. Rücknahme oder Widerruf (§ 11 Abs. 1 bis 3); 2. Aufhebung der Bestellung (§ 11 Abs. 4); 3. ... oder Widerruf (§ 11 Abs. 1 bis 3); 2. Aufhebung der Bestellung (§ 11 Abs. 4); 3. Versetzung in den Ruhestand (§ 10); 4. Erreichen der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 42 SchfHwG Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister (vom 01.01.2013)
... zum Bezirksschornsteinfegermeister wandeln sich unbeschadet der §§ 8 bis 11 des Schornsteinfegergesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Bestellungen zum ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Artikel 2 SchfNG Änderung des Schornsteinfegergesetzes (vom 02.04.2009)
... § 9 Altersgrenze § 10 Versetzung in den Ruhestand § 11 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung III. Teil Ausübung des Berufes 1. ... 8 Nr. 2 werden die Wörter „§ 7 Abs. 1 oder" gestrichen. 7. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „probeweise ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über das Schornsteinfegerwesen
V. v. 19.12.1969 BGBl. I S. 2363; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 4 SchfV Wiedereintragung
... von einem Jahr, a) wessen Bestellung nach § 7 Abs. 1 oder § 11 Abs. 5 des Schornsteinfegergesetzes aufgehoben worden ist, b) wer nach ... der Bewerberliste gestrichen worden ist, b) wessen Bestellung nach § 11 Abs. 1 des Schornsteinfegergesetzes zurückgenommen oder nach § 11 Abs. 2 des ... Bestellung nach § 11 Abs. 1 des Schornsteinfegergesetzes zurückgenommen oder nach § 11 Abs. 2 des Schornsteinfegergesetzes widerrufen worden ist. (3) Die Wartezeit nach ...
§ 5 SchfV Voraussetzungen der Wiedereintragung
... wegen Unzuverlässigkeit widerrufen oder nach § 7 Abs. 1 Satz 4 oder § 11 Abs. 5 des Schornsteinfegergesetzes aufgehoben worden ...