Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b) |
| 3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
| 1. | im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder | |
| 2. | einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. |
(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vom 14.09.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 22.09.2021 | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen | 14.09.2021 | |
| 01.01.2021 | Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 |
feindliche Sabotage § 89Verfassungs-
feindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane § 89aVorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89bAufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89cTerrorismus-
finanzierung § 90Verunglimpfung des Bundespräsidenten § 90aVerunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90bVerfassungs-
feindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen § 90cVerunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union § 91Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 91aAnwendungsbereich
Rechtsprechung zu § 86a StGB
635 Entscheidungen zu § 86a StGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23
Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden ...
- OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
Versammlung; Pro-Palästina-Kundgebung; Auflage; Verbotsverfügung; From the river ...
- OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit ...
- BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22
Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden ...
- LG Berlin, 06.11.2023 - 503 Qs 76/23
- OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23 Corona
Fotomontage als Beleidigung; Anprangernde Wirkung eines Polizistenbildes; ...
- OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der ...
- BayObLG, 20.12.2023 - 207 StRR 414/23
Strafzumessungserwägungen, Beweiswürdigung, Nachprüfung durch das ...
- VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21
Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 86a StGB
| 30.11.2020 | Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | BGBl. I S. 2600 |
§ 86a StGB in Nachschlagewerken
- § 86a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Horst-Wessel-Lied
Reichskriegsflagge
Symbole und Zeichen, die von Rechtsextremen benutzt werden
Uniformen der SS
Keltenkreuz
Hitlergruß
§ 86a StGB
Querverweise
Auf § 86a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 49 (Besondere Mittel der Datenerhebung)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Schlußbestimmungen
- § 20 (Zuwiderhandlungen gegen Verbote)