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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 5 im Titel TelekomSZV

Ein Paragraph bzw. Artikel '5' wurde in diesem Titel 'TelekomSZV' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Eingangsformel (1 Treffer)
... Grund des § 10 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. November 2012 (BGBl. I S. 2299) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit ...

§ 1 Sonderzahlung bei veränderter Wochenarbeitszeit (1 Treffer)
... jeden Kalendermonat mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit nach § 3 Absatz 1 der Arbeitszeitverordnung 5 Prozent der für diesen Monat zustehenden Dienstbezüge. Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 8 ...

Titeltreffer:

Telekom-Sonderzahlungsverordnung (TelekomSZV)
V. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1925; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 12.10.2015 BGBl. I S. 1685
Telekom-Sonderzahlungsverordnung (TelekomSZV) (Fassung gültig bis inkl. 03.07.2013)
V. v. 12.07.2005 BGBl. I S. 2148; aufgehoben durch § 3 V. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1925
Erste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung (1. TelekomSZVÄndV)
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2005

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