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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 180 im Titel UStG

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Treffer im Text:

§ 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold (1 Treffer)
... Tausendstel; 2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem ...

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (2 Treffer)
... anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen Positionen 1805 00 00 und 1806 31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer)
... die als Vormünder nach § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt worden sind, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die nach § 1877 ...

Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können (1 Treffer)
... 11 und 1701 12 11 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet Position 1801 00 00 12 Mineralöle (einschließlich Propan und Butan sowie Rohöle aus ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.04.2024
... die als Vormünder nach § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt worden sind, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die nach § 1877 ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... die als Vormünder nach § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt worden sind, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die nach § 1877 ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... die als Vormünder nach § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt worden sind, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die nach § 1877 ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... die als Vormünder nach § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt worden sind, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die nach § 1877 ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... die als Vormünder nach § 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt worden sind, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die nach § 1877 ...

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen Positionen 1805 00 00 und 1806 31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (2 Treffer), Fassung gültig bis 18.12.2019
... anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen Positionen 1805 00 00 und 1806 31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren ...

§ 25c Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold (1 Treffer), Fassung gültig bis 26.06.2017
... Tausendstel; 2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen Positionen 1805 00 00 und 1806 31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2012
... anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen Positionen 1805 00 00 und 1806 31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (2 Treffer), Fassung gültig bis 29.12.2007
... anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen Positionen 1805 00 00 und 1806 31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (2 Treffer), Fassung gültig bis 19.12.2006
... Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen Positionen 1805 und 1806 31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Kapitel ...

Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können (1 Treffer), Fassung gültig bis 19.12.2006
... und 1701 12 11 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet Position 1801 12 Mineralöle (einschließlich Propan und Butan sowie Rohöle aus Erdöl) ...

Titeltreffer:

Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (FKAustGEG)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (GVGuStGBÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 925
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (InfoAustG)
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (FamKZustG)
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2835
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStGÄndG)
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2562
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (BeamtRuStG)
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2017)
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2014)
V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951; aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2008)
V. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2011)
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951

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