Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2009. Ab dem 19.7.2012 galt die VOB/A in der Fassung 2012. Abschnitt 1 (Basisparagraphen) war gegenüber Fassung 2006 unverändert. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2009/__paste_norm__.html)
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Anhang I
Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden
Die Geräte müssen gewährleisten, dass
a) | für die Angebote eine elektronische Signatur verwendet werden kann, | |
b) | Tag und Uhrzeit des Eingangs der Teilnahmeanträge oder Angebote genau bestimmbar sind, | |
c) | ein Zugang zu den Daten nicht vor Ablauf des hierfür festgesetzten Termins erfolgt, | |
d) | bei einem Verstoß gegen das Zugangsverbot der Verstoß sicher festgestellt werden kann, | |
e) | ausschließlich die hierfür bestimmten Personen den Zeitpunkt der Öffnung der Daten festlegen oder ändern können, | |
f) | der Zugang zu den übermittelten Daten nur möglich ist, wenn die hierfür bestimmten Personen gleichzeitig und erst nach dem festgesetzten Zeitpunkt tätig werden und | |
g) | die übermittelten Daten ausschließlich den zur Kenntnisnahme bestimmten Personen zugänglich bleiben. |
§ 23
§ 1aAnwendung der a-Paragrafen
§ 3aArten der Vergabe
§ 5aVergabe nach Losen
§ 6aTeilnehmer am Wettbewerb
§ 8aVergabeunterlagen
§ 10aFristen
§ 11aAnforderungen an Teilnahmeanträge
§ 12aVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen
§ 13aForm der Angebote
§ 16aWertung der Angebote
§ 17aAufhebung der Ausschreibung
§ 18aBekanntmachung der Auftragserteilung
§ 19aNicht berücksichtigte Bewerbungen
§ 21aNachprüfungsbehörden
§ 22aBaukonzessionen
§ 23aMelde- und Berichtspflichten
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