Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A

   Abschnitt 1 - Basisparagraphen (§§ 1 - 22)   
Gliederung
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ VOB/A 2012 (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2012/__paste_norm__.html)
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2012/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
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Textdarstellung

  

§ 1
Bauleistungen

Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.

Querverweise

Auf § 1 VOB/A 2012 verweisen folgende Vorschriften:

    VOB/A (VOB/A 2012) 
      Basisparagraphen
        § 22 (Baukonzessionen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
        § 3 EG (Arten der Vergabe)
        § 12 EG (Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen)
        § 22 EG (Baukonzessionen)
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