Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 4 - Anpassung nach Rechtskraft (§§ 32 - 38) |
(1) 1Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. 2Beiträge, die zur Abwendung der Kürzung oder zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberechtigten Person gezahlt wurden, sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen an die ausgleichspflichtige Person zurückzuzahlen.
(2) Die Anpassung nach Absatz 1 findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat.
(3) Hat die ausgleichspflichtige Person im Versorgungsausgleich Anrechte im Sinne des § 32 von der verstorbenen ausgleichsberechtigten Person erworben, so erlöschen diese, sobald die Anpassung wirksam wird.
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 36Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichs-
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 37Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person § 38Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person
Rechtsprechung zu § 37 VersAusglG
180 Entscheidungen zu § 37 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R
Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Wirkung des durch den ...
- LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19
- BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R
Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Würzburg, 14.06.2016 - W 1 K 15.871
Kein eigenes Antragsrecht auf Anpassung der Versorgungsbezüge durch Witwe und ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 5 R 2759/18
Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der ...
- SG Berlin, 15.08.2016 - S 10 R 5245/14
Folgenreicher Versorgungsausgleich - Rückabwicklung nur in engen Grenzen, selbst ...
- BVerfG, 06.05.2014 - 1 BvL 9/12
Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den ...
Zum selben Verfahren:
- LG Karlsruhe, 12.10.2012 - 6 O 143/12
Versorgungsausgleich: Anpassungsanspruch hinsichtlich einer Zusatzversorgung nach ...
- LG Karlsruhe, 12.10.2012 - 6 O 143/12
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 4695/16
Versorgungausgleich - Anpassung der Altersrente der ausgleichspflichtigen Person ...
Querverweise
Auf § 37 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Anpassung nach Rechtskraft
- § 32 (Anpassungsfähige Anrechte)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Renten
- Beginn, Änderung und Ende von Renten
- § 101 (Beginn und Änderung in Sonderfällen)