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§ 3 - Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG)

§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten



Verboten sind

1.
die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,

2.
der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,

3.
die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.



 

Zitierungen von § 3 ZKDSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ZKDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ZKDSG Strafvorschriften
... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder ...
§ 5 ZKDSG Bußgeldvorschriften
... Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.  ...