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   VGH Bayern, 17.05.2006 - 4 ZB 05.3145   

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https://dejure.org/2006,46079
VGH Bayern, 17.05.2006 - 4 ZB 05.3145 (https://dejure.org/2006,46079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.2006 - 4 ZB 05.3145 (https://dejure.org/2006,46079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 4 ZB 05.3145 (https://dejure.org/2006,46079)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2006 - 4 ZB 05.3145
    Die Kläger haben weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2006 - 4 ZB 05.3145
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt das Bestehen einer konkreten Gefahr voraus, dass die Beklagte in naher Zukunft bei im Wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen eine gleichartige, den Klägern gegenüber wiederum negative Entscheidung treffen könnte (vgl. BVerwG, U. v. 25.8.1993 - 6 C 7.93 - NVwZ-RR 1994, 234. Eine solche Gefahr wird durch die (abstrakten) Erwägungen der Kläger nicht aufgezeigt.
  • BayObLG, 05.03.2001 - 5Z RR 174/99

    Zum Gebot, Vermögensgegenstände der öffentlicher Träger nicht unter ihrem Wert zu

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2006 - 4 ZB 05.3145
    Eine gegen dieses Gebot verstoßende Verfügung der Gemeinde ist grundsätzlich nichtig; denn bei dem darin enthaltenen Verbot, Vermögensgegenstände unter ihrem Wert zu verkaufen, handelt es sich zumindest insoweit um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, als es sich auf unentgeltliche Zuwendungen an Private durch eine erhebliche Unterschreitung des Verkehrswertes bezieht, die unter keinerlei Gesichtspunkten als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben gerechtfertigt erachtet werden können (vgl. im Einzelnen BayObLG, U. v. 5.3.2001 - 5Z RR 174.99 - BayVBl. 2001, 539, 540).
  • VGH Bayern, 23.08.2004 - 4 CE 04.1778

    Gemeindliches Tagungszentrum; Gemeindliche Einrichtung; Widmung; Gastronomie;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2006 - 4 ZB 05.3145
    Es dürfte bereits an einem anfechtbaren Verwaltungsakt fehlen, weil die Beklagte vor Abschluss des Kaufvertrages wohl keine "Vergabeentscheidung" in einer öffentlich-rechtlichen Handlungsform getroffen hat (vgl. zur Verwertung von reinem Fiskalvermögen BayVGH, B. v. 23.8.2004 - 4 CE 04.1778 - juris).
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