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   VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05   

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VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05 (https://dejure.org/2007,12970)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 A 685/05 (https://dejure.org/2007,12970)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 A 685/05 (https://dejure.org/2007,12970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sitzblockade als Versammlung i.S.d. Versammlungsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Schlagstockeinsatzes im Rahmen der Auflösung einer Versammlung; Rechtmäßigkeit einer Räumungsanordnung betreffend eine Sitzblockade; Voraussetzungen des Vorliegens einer Klageänderung; Bestehen eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Schlagstockeinsatzes im Rahmen der Auflösung einer Versammlung; Rechtmäßigkeit einer Räumungsanordnung betreffend eine Sitzblockade; Voraussetzungen des Vorliegens einer Klageänderung; Bestehen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    NPD-Demo 2005: Polizeiliche Räumung der Kreuzung Lange Straße/Küchenstraße war rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizei löste rechtswidrig eine Sitzblockade auf, die eine Gegendemonstration gegen NPD-Demo war - Klage eines Gegendemonstranten gegen die Polizeidirektion hat vor dem Verwaltungsgericht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 - BVerfGE 104, 92 (104ff.) = NJW 2002, 1031).

    Art. 8 GG schützt jedoch nicht die zwangsweise oder selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001, aaO).

    Es hat in dem Beschluss vom 24.10.2001 (aaO) eine Blockadeaktion als Versammlung im Sinne von Art. 8 GG angesehen, bei der sich die Teilnehmer an ein Werktor gekettet und durch Flugblätter auf ihr Anliegen, den Widerstand gegen die Atomenergie, hingewiesen hatten.

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 24.10.2001 (aaO) eine zwangsweise bzw. selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen für die Blockade eines Autobahngrenzüberganges bejaht, die nur das Ziel hatte, die Einreise der Teilnehmer in die Schweiz zu erreichen.

    Für die Begrenzung des Schutzbereiches des Art. 8 GG ist allein der verfassungsrechtliche Begriff maßgebend, nicht der umfassende Gewaltbegriff des § 240 StGB (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 aaO).

    Liegt eine Störung der öffentlichen Sicherheit vor, ist dies - wie aus § 15 VersG folgt - rechtswidrig (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001, aaO).

    Vor der Auflösung einer Versammlung ist nicht in einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Weise festgestellt worden, dass die Veranstaltung nicht mehr unter dem Schutz des Art. 8 GG steht ( BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001, aaO; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.02.2005 - 3 A 338/01 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2006 - 4 LB 10/05

    Blockadeaktionen sind Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG. Art. 8 GG. Eine

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Eine Sitzblockade ist auch dann noch auf die öffentliche Meinungsbildung ausgerichtet, wenn damit auch übergeordnete Ziele verfolgt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2006 - 4 LB 10/05 - NordÖR 2006, 166) und sie nicht ausschließlich der Verhinderung dient (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23.02.2005 - 1 A 188.02 - juris).

    Erst wenn die Versammlungsteilnehmer ihrer Entfernungspflicht nicht genügen, sind Maßnahmen nach dem Nds. SOG zulässig (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2006 - 4 LB 10/05 - Nord ÖR 2006, 166).

    Hinweise auf die Rechtswidrigkeit der Versammlung und die Entfernungspflicht können die Auflösung nicht ersetzen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2006, aaO).

    Ist aber der Kernbereich der Versammlung betroffen, kann nicht durch "Minusmaßnahmen" die Versammlung faktisch beendet und damit die Auflösung umgangen werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2006, aaO).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Bis zu einer wirksamen Auflösung besteht der versammlungsrechtliche Schutz fort (BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 - NVwZ 2005, 80).

    Art. 8 GG erlaubt Beschränkungen von Versammlungen unter freiem Himmel nur nach Maßgabe des Absatzes 2. Maßnahmen der Gefahrenabwehr richten sich dementsprechend nach dem Versammlungsgesetz (BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004, aaO).

    Der Schutz der Versammlungsfreiheit erfordert, dass die Auflösungsverfügung, deren Nichtbefolgung nach § 26 VersG strafbewehrt ist, eindeutig und unmissverständlich formuliert ist und für die Betroffenen erkennbar zum Ausdruck bringt, dass die Versammlung aufgelöst ist (BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2005 - 11 ME 170/05

    Zulässigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen gegen eine NPD-Demonstration

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Dem Antrag war weitgehend stattgeben worden; das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte den Beschluss bestätigt (Az. 11 ME 170/05).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten angeführten Beschluss des Niedersächsisches Oberverwaltungsgerichts vom 15.06.2005 (Az.: 11 ME 170/05), in dem das Gericht darauf hinweist, dass "das etwaige Ziel von Gegendemonstranten, die Demonstration zu verhindern, nicht vom Grundgesetz gedeckt ist".

    Dies führt auch der von der Beklagten angeführte Beschluss des Niedersächsisches Oberverwaltungsgerichts vom 15.06.2005 (Az. 11 ME 170/05) aus: " Es ist Aufgabe der Polizei, eine Gegendemonstration in unmittelbarer Nähe der Marschroute der NPD-Demonstration zu verhindern und auch keine Kreuzungspunkte verschiedener Demonstrationen zuzulassen".

  • VG Bayreuth, 26.07.2005 - B 1 E 05.635
    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Auch den Teilnehmern von Gegendemonstrationen steht der Schutz nach Art. 8 GG zu (VG Bayreuth, Beschluss vom 26.07.2005 - B 1 E 05.635 - juris).

    Es ist ein schonender Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen herbeizuführen, insbesondere gibt es kein unbedingtes "Erstanmelderprivileg" (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.11.2003 - 12 B 11882/03 - NVwZ-RR 2004, 848; VG Bayreuth, Beschluss vom 26.07.2005, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01

    Die Einkesselung friedlicher Demonstranten ist ohne vorherige Warnung unzulässig

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Dies wird bestätigt durch § 15 Abs. 3 VersG, der für den Fall, dass von einer Versammlung unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, die Versammlung nicht etwa von der Geltung des Versammlungsgesetzes ausnimmt, sondern auch für derartige Veranstaltungen die Notwendigkeit einer vorherigen Auflösung normiert (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2001 - 5 B 273/01 - NVwZ 2001, 1315).
  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Dem steht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.1998 (- 1 BvL 11/94 - NVwZ 1999, 290) nicht entgegen, denn in dem diesem Beschluss zugrunde liegenden Verfahren sollte nur die isolierte Rechtswidrigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme festgestellt werden.
  • VG Freiburg, 04.09.2002 - 4 K 1686/02

    NPD-Demonstration; Gegendemonstration; Versammlungsverbot; Gefahr;

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Kann , wie vorliegend, ein Ausgleich nicht gefunden werden, da die eine Veranstaltung angemeldet und im Voraus geplant ist, die andere jedoch kurzfristig stattfindet und eine räumliche Trennung nicht möglich ist, ist Gefahren infolge der Gegendemonstration primär durch behördliche Maßnahmen gegen die Gegendemonstration, die die zuerst angemeldete Demonstration behindert, zu begegnen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 04.09.2002 - 4 K 1686/02 - VBlBW 2002, 497).
  • OVG Berlin, 17.12.2002 - 8 N 129.02

    Erstürmung des israelischen Generalkonsulates aus Anlas der Festnahme des

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Dies ist den einschneidenden Folgen einer Auflösung geschuldet, denn alle Teilnehmer haben sich gemäß § 18 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 VersG sofort zu entfernen und handeln ansonsten ordnungswidrig gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 VersG (OVG Berlin, Beschluss vom 17.12.2002 - 8 N 129/02 - NVwZ-RR 2003, 896 (897)).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
    Kraft der gerichtlichen Entscheidung nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO ist nicht mehr der Regelungsgehalt der Grundverfügung maßgeblich, sondern die Rechtslage, die ohne Geltung der gerichtlich als rechtswidrig festgestellten erledigten Grundverfügung besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 2 C 7.01 - BVerwGE 116, 1(4); Urteil vom 20.11.1997 - 5 C 1.96 - BVerwGE 105, 370 (373); Kopp/Schenke, VwGO, 14 Aufl.
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1988 - 1 S 1544/87

    Blockade eines Militärgeländes; Kostenbescheid für Polizeieinsatz

  • BVerwG, 14.01.1987 - 1 B 219.86

    Versammlungsrecht - Sitzblockade - Abtransport - Auflösungsverfügung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2003 - 12 B 11882/03

    Versammlungsrecht, Versammlung, Demonstration, Gegendemonstration, Auflage,

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 338/01
  • VG Berlin, 23.02.2005 - 1 A 188.02
  • VG Braunschweig, 16.02.1989 - 1 A 96/88

    Beanstandung einer Werbeanzeige für Rotwein; Fehlende Angaben zu Qualitätsstufe

  • VG Braunschweig, 10.06.2005 - 5 B 414/05

    Auferlegung versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich eines geplanten

  • VG Köln, 29.08.2002 - 20 K 4628/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines polizeirechtlichen Platzverweises gegenüber

  • VG Mainz, 11.06.1987 - 1 K 65/87

    Anwendbarkeit der Hackfleischverordnung (HFlV); Lebensmittelrechtliche

  • VG Braunschweig, 17.06.2005 - 5 B 437/05

    Auflage; Auftaktkundgebung; Einschätzungsspielraum; Ermessen; Gegendemonstration;

  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 3196/98

    Zulässigkeit; Unbrauchbarmachen von Lebensmitteln; Hackfleischerzeugnisse;

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04

    Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Gewahrsams als Vorfrage der Rechtmäßigkeit

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • VG Frankfurt/Main, 11.02.1987 - III/1/86
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2016 - 1 N 86.14

    (Fortsetzungs-)Feststellungsklage; Aufzug der N-Partei in P.; Gegendemonstration;

    Danach genießt eine Gegendemonstration den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nur, solange sie sich kommunikativer Mittel bedient und nicht "ausschließlich" bezweckt, die Veranstaltung, gegen die sie sich richtet, mit physischen Mitteln zu verhindern (vgl. zum Ganzen: Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 15. Aufl., § 15 Rn. 195 f., § 1 Rn. 254 m.w.N.; Senatsurteil vom 20. November 2008 - OVG 1 B 5.06 -, OVGE BE 29, 170 ff., juris Rn. 36; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Februar 2006 - 4 LB 10/05 -, juris zu Ls. 1; VG Braunschweig, Urteil vom 28. Februar 2007 - 5 A 685/05 -, juris Rn. 34 ff.; VG Berlin, Urteil vom 23. Februar 2005 - 1 A 188/02 -, juris Rn. 20 ff.; Rusteberg, NJW 2011, 2999 ff.; Tölle, NVwZ 2001, 153 ; Dahm/Peters, LKV 2012, 443 , jeweils m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 19.05.2011 - 5 B 97/11

    Abwägung; Interessenkollision; Kooperationsgebot; Meinungsfreiheit; öffentliche

    Sie kann aber oftmals - wie auch im vorliegenden Fall - zugunsten der zuerst feststehenden Veranstaltung berücksichtigt werden (vgl. VG Braunschweig, U. v. 28.02.2007 - 5 A 685/05 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 6312/13

    Anspruch auf Einschreiten; Auswahlermessen; Blockade; Blockadeversammlung;

    Dagegen kann auch die Blockade einer Versammlung ihrerseits unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, wenn die Teilnehmer über die Blockade hinaus einen kommunikativen Zweck verfolgen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 28.2.2007 - 5 A 685/05 - www.dbovg.niedersachsen.de); dieser kommunikative Zweck wird selbst dann als ausreichend erachtet, wenn er sich darauf richtet, mit der eigenen Versammlung den angemeldeten Versammlungsort der anderen Versammlung "physisch in Beschlag zu nehmen" und sich damit im Kern wiederum auf die Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung beschränkt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23.2.2005 - 1 A 188.02 - juris Rn. 21).
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