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   OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09   

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https://dejure.org/2009,30586
OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09 (https://dejure.org/2009,30586)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.06.2009 - 1 Ws 292/09 (https://dejure.org/2009,30586)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 1 Ws 292/09 (https://dejure.org/2009,30586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterbringung zur Beobachtung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Erfordernis der Unerlässlichkeit der Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unerlässlichkeit der Unterbringung zur Beobachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlässlichkeit der Unterbringung zur Beobachtung

  • rechtsportal.de

    Unerlässlichkeit der Unterbringung zur Beobachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Allein der Umstand, dass sich der Beschwerdeführer bislang ernsthaft weigert, an der erforderlichen (freiwilligen) Exploration mitzuwirken, kann die vorläufige Unterbringung zur Beobachtung nicht nur nicht rechtfertigen, er steht ihr vielmehr entgegen (vgl. BVerfG a. a. O. unter Hinweis auf BGH StV 1994, 231).
  • OLG Frankfurt, 18.07.1985 - 3 Ws 597/85
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09
    Die bloße Möglichkeit aus der Beobachtung des Beschwerdeführers im Rahmen des Klinikaufenthalts Rückschlüsse auf seine Persönlichkeitsstruktur bzw. seine Gefährlichkeit zu ziehen, reicht hierfür ebenfalls nicht aus (vgl. OLG Frankfurt StV 1986, 51).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09
    10 Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen, weshalb nach ständiger Rechtsprechung bei einer Unterbringung zur Beobachtung im Sinne von § 81 StPO der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 283 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Die Unerlässlichkeit ergibt sich nicht von selbst aus dem angestrebten Zweck der Maßnahme (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 285; OLG Nürnberg StV 2010, 510, 511).

    Auch die bloße Möglichkeit, aus der Beobachtung des Beschwerdeführers im Rahmen des Klinikaufenthalts Rückschlüsse auf dessen psychischen Zustand und seine Persönlichkeit zu ziehen, reicht nicht aus (vgl. OLGe Frankfurt a.M., und Düsseldorf aaO; OLG Nürnberg StV 2010, 510).

  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Die Unerlässlichkeit ergibt sich nicht von selbst aus dem angestrebten Zweck der Maßnahme (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 285; OLG Nürnberg StV 2010, 510, 511).
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