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   OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10   

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https://dejure.org/2010,19608
OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10 (https://dejure.org/2010,19608)
OLG München, Entscheidung vom 06.09.2010 - 5 W 1997/10 (https://dejure.org/2010,19608)
OLG München, Entscheidung vom 06. September 2010 - 5 W 1997/10 (https://dejure.org/2010,19608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Steuersparende Anlagemodelle: Darlegungslast des Anlegers für arglistige Täuschung des Vertriebs; unrichtige Behauptung des Vermittlers ins Blaue hinein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur arglistigen Täuschung durch eine Vermittlerfirma als Voraussetzung für die Haftung einer Bank bei fehlgeschlagenen Anlagemodellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1203
  • WM 2010, 2223
  • BB 2010, 2314
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10
    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154 Rdnr. 21).

    Weder Evidenz noch institutionalisiertes Zusammenwirken ersetzen das Tatbestandserfordernis der arglistigen Täuschung durch den Vertrieb (BGH, Urteil vom 23.10.2007, a.a.O., Rn. 16 aE; Beschluss vom 23.09.2008 - XI ZR 301/07).

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10
    Hierfür ist nämlich nicht eine Täuschungsabsicht erforderlich; vielmehr genügt es, wenn der Vermittler unrichtige Behauptungen ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Urteil vom 01.07.2008 - XI ZR 411/06, WM 2008, 1596, Rn. 24).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 301/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die arglistige Täuschung

    Auszug aus OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10
    Weder Evidenz noch institutionalisiertes Zusammenwirken ersetzen das Tatbestandserfordernis der arglistigen Täuschung durch den Vertrieb (BGH, Urteil vom 23.10.2007, a.a.O., Rn. 16 aE; Beschluss vom 23.09.2008 - XI ZR 301/07).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10
    f) Es ist somit - nach dem Vortrag des Antragstellers - von einem aufklärungspflichtigen Wissensvorsprung der Beklagten über eine vom Vertrieb begangene arglistige Täuschung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346, Rdnr. 12), so dass eine Schadensersatzpflicht der Beklagten nach der im Prozesskostenhilfeverfahren vorzunehmenden lediglich summarischen Prüfung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit in Betracht kommt.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09

    Anlageberatung: Haftung der finanzierenden Bank für eine fehlerhafte

    Auszug aus OLG München, 06.09.2010 - 5 W 1997/10
    Hinsichtlich der prospektierten Miete handelt es sich auch nicht lediglich um eine unverbindliche optimistische Prognose für die Zukunft, auf deren Unrichtigkeit ein Schadensersatzanspruch deshalb nicht gestützt werden könnte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2010 - 17 U 60/09, WM 2010, 1408, juris Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    Die von den Klägern in ihrem Schriftsatz vom 26.06.2912 herangezogene Entscheidung des OLG München vom 06.09.2010 - 5 W 1997/10 - führt ebenfalls nicht zu einer abweichenden Sichtweise.
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