Rechtsprechung
LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Beratungspflichten einer Bank gegenüber einem auf Sicherheit bedachten Anleger
- nomos.de , S. 30 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Beratungspflichten einer Bank gegenüber einem auf Sicherheit bedachten Anleger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur anlegergerechten Beratung bei erkennbar auf Erhalt der Nominalsicherheit einer Geldanlage bedachten Anlegern; Pflichtverletzung bei Empfehlung von Anlageprodukten ohne Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung oder durch den Einlagensicherungsfonds des ...
- ra.de
- direkteranlegerschutz.de
- pressebox.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Zertifikate-Empfehlung: Falsche Sicherheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bank zum Schadensersatz verurteilt
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 30 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Beratungspflichten einer Bank gegenüber einem auf Sicherheit bedachten Anleger
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09
Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrags stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, 128).Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen ist es geboten, dass die Beratung speziell auf die Bedürfnisse, die Interessen, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden zugeschnitten ist und sich darüber hinaus auf die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen in Betracht kommenden Anlagen erstreckt (BGHZ 123, 126).
- BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08
Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern
Auszug aus LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt es eine Pflichtverletzung der Bank dar, wenn die Bank einem erkennbar auf die Sicherheit seiner Anlage bedachten Kunden eine Anlage bei ihr selbst empfiehlt, obwohl sie nicht Mitglied des Bundesverbandes der deutschen Banken e.V. ist und die bei ihr angelegten Gelder nicht durch dessen Einlagensicherungsfonds geschützt werden (BGH NJW 2009, 3429).Das Interesse der Klägerin an einer "sicheren" Anlage konnte von der Beklagten nur dahin verstanden werden, dass jedenfalls das eingezahlte Kapital erhalten bleiben sollte (BGH NJW 2009, 3429).
- BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04
Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …
Auszug aus LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bereits durch den Erwerb geschädigt (BGH NJW 2005, 1579).
- BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05
Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …
Auszug aus LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09
Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (BGH WM 2006, 851). - BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99
Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage
Auszug aus LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09
Während die Aufklärung des Kunden über diese Umstände richtig und vollständig zu sein hat (BGH WM 2000, 1441), muss die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein. - BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04
Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige …
Auszug aus LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09
Sie argumentiert lediglich generalisierend, was jedoch nicht ausreichend ist (vgl. BVerwGE 62, 196; BVerwG NJW 2006, 247). - BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80
Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines …
Auszug aus LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09
Sie argumentiert lediglich generalisierend, was jedoch nicht ausreichend ist (vgl. BVerwGE 62, 196; BVerwG NJW 2006, 247).
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2015 - L 10 U 2863/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Deswegen führte der Beigeladene gegen den Kläger einen Rechtsstreit um Schadensersatz vor dem Landgericht Offenburg (2 O 208/09), der zur Klärung der Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, ausgesetzt ist.Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten, der Akten beider Rechtszüge und der beigezogenen Akten des Landgerichts Offenburg 2 O 208/09 Bezug genommen.
- LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09
Depotvertrag: Schadensersatz wegen Erwerb von Zertifikaten ohne Kaufauftrag; …
Ein zusätzlicher Hinweis auf das Fehlen eines Einlagensicherungsfonds oder ähnlichem kann jedoch nur dann als Pflichtverletzung angesehen werden, wenn die Bank einem erkennbar auf die vollständige Sicherheit seiner Anlage bedachten Kunden eine Anlage empfiehlt, die nicht einer solchen Einlagensicherung unterfällt (vgl. BGH NJW 2009, 3429; Landgericht Heidelberg vom 24.02.2010, Az.: 2 O 208/09 nach Juris).