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   VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09   

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VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09 (https://dejure.org/2010,9197)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.06.2010 - 8 A 1364/09 (https://dejure.org/2010,9197)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 8 A 1364/09 (https://dejure.org/2010,9197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ratsmitglied; Fahrkostenerstattung für Einweihungsfeiern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gemeindevertreters oder Kreistagsabgeordneten auf Fahrkostenerstattung für die Teilnahme an keine Sitzungen darstellenden, jedoch in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in Ausschüssen oder Fraktionsarbeitskreisen stehenden Veranstaltungen; Vereinbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Gemeindevertreters oder Kreistagsabgeordneten auf Fahrkostenerstattung für die Teilnahme an keine Sitzungen darstellenden, jedoch in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in Ausschüssen oder Fraktionsarbeitskreisen stehenden Veranstaltungen; Vereinbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 996 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 859/08

    Fahrtkostenerstattung für kommunalen Mandatsträger

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 2009 - 7 K 859/08.F(1) - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Nachdem der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 18. Februar 2009 erklärt hatte, an den Einweihungsfeiern der beiden Schulmensen wegen der Informationsgewinnung teilgenommen und im Zusammenhang mit dem Psychiatrie-Bericht für seine Fraktion im Kreistag eine Rede gehalten und zu einzelnen Fragen der psychiatrischen Versorgung im Kreis Stellung bezogen zu haben, verpflichtete das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 18. Februar 2009 - 7 K 859/08.F (1) - den Beklagten zur Erstattung weiterer Fahrkosten in Höhe von 70, 20 EUR.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 2009 - 7 K 859/08.F (1) - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Hessen, 06.05.1999 - 8 UE 2076/98

    Fahrkosten eines Kreistagsabgeordneten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09
    Dementsprechend ging es in den beiden bisherigen Grundsatzentscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Fahrkostenerstattungen um Fahrkosten, die für die Teilnahme an einer Kreistagssitzung bzw. an regelmäßigen Kreistagssitzungen entstanden waren (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. März 1988 - 6 UE 529/87 - HSGZ 1988 S. 403 ff. und Urteil vom 6. Mai 1999 - 8 UE 2076/98 - HSGZ 2000 S. 69 f. = juris).

    In Zweifelsfällen obliege dem Kreistag die Beurteilung, denn er sei für die innere Angelegenheiten des Kreistages zuständig und müsse u. a. entscheiden, ob eines seiner Mitglieder ungerechtfertigt ferngeblieben sei (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. Mai 1999 a.a.O. juris Rdnrn. 18 f.).

  • VGH Hessen, 03.03.1988 - 6 UE 529/87
    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09
    Dementsprechend ging es in den beiden bisherigen Grundsatzentscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Fahrkostenerstattungen um Fahrkosten, die für die Teilnahme an einer Kreistagssitzung bzw. an regelmäßigen Kreistagssitzungen entstanden waren (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. März 1988 - 6 UE 529/87 - HSGZ 1988 S. 403 ff. und Urteil vom 6. Mai 1999 - 8 UE 2076/98 - HSGZ 2000 S. 69 f. = juris).

    Dem Fahrkostenerstattungsanspruch eines Kreistagsabgeordneten könne dementsprechend nicht entgegengehalten werden, er hätte einer Kreistagssitzung wegen einer Badekur in einem entfernten Kurort entschuldigt fernbleiben dürfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. März 1988 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2359/06

    Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 22. März 2007 zur Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der Geschäftsordnung eines Kreistages - 8 N 2359/06 - (HSGZ 2007 S. 253 ff. = juris Rdnr. 46) zur Funktion von Fraktionen ausgeführt, einem Kreistag stehe aufgrund seiner Geschäftsordnungsautonomie ein weiter Ermessensspielraum zu, der ihm eine Entscheidung darüber ermögliche, zu seiner Selbstorganisation und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und effektiven Geschäftsganges und damit im Interesse seiner Funktionsfähigkeit eine Fraktionsmindestgröße festzulegen.
  • VG Frankfurt/Main, 02.07.2008 - 7 E 4374/07

    Keine Fahrtkostenerstattung für Repräsentationstermine eines Kreistagsmitglieds

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09
    Die drei Veranstaltungen (zwei Einweihungen von Schulmensen und eine Grundsteinlegung für eine psychiatrische Klinik) waren keine Sitzungen des Kreistages, eines seiner Ausschüsse oder der SPD-Fraktion des Kreistages oder eines Teiles dieser Fraktion, sie dienten auch nicht "unmittelbar" der Vorbereitung einer Sitzung des Kreistages oder eines seiner Ausschüsse, so dass sie selbst nach den allgemein vorangestellten Voraussetzungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 2. Juli 2008 im Parallelverfahren 7 E 4374/07(V) keine Fahrkostenerstattungspflicht gemäß § 27 Abs. 2 oder Abs. 4 HGO auslösten.
  • VGH Bayern, 18.10.1989 - 4 N 88.2271
    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 1364/09
    In diesem Sinne hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Normenkontrollbeschluss vom 18. Oktober 1989 zu einer Entschädigungssatzung - Nr. 4 N 88.2271 - (BayVBl. 1990 S. 372) ausgeführt, dass der Vorschrift über die Fahrkostenerstattung das Entschädigungssystem zugrunde liege, wonach an die Teilnahmepflicht im jeweiligen Gremium angeknüpft werde und eine Fahrkostenerstattung sachlich nicht zu rechtfertigen sei, wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung zwar "sinnvoll und politisch wünschenswert", nicht aber - im Sinne einer Verpflichtung - geboten sei.
  • VGH Hessen, 06.07.2015 - 8 A 2100/14

    Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung von Wegstreckenentschädigung

    Ansprüche aus der Wahrnehmung auf der Grundlage seiner eigenen Entscheidung außerhalb der Gremien, denen der Kläger als Mitglied angehöre, hätten ihm in Kenntnis des Berufungsurteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juni 2010 - 8 A 1364/09 - nicht erwachsen können.

    Auf Grund des in seiner eigenen Sache ergangenen Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juni 2010 - 8 A 1364/09 - habe der Kläger zweifelsfrei erkennen können, dass keine Erstattung für die beiden Termine in Betracht kommen könne.

    In eigener Sache des Klägers sei nämlich eine Parallelentscheidung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof - 8 A 1364/09 - ergangen.

    Nach dem Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 - 8 A 1364/09 -, in einem Verfahren, in dem ebenfalls der Kläger und der Beklagte die Beteiligten waren, kann ein Kreistagsabgeordneter keine Fahrkosten für die Teilnahme an Veranstaltungen verlangen, die keine Gremiensitzungen sind, sondern nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit in Ausschüssen oder Fraktionsarbeitskreisen stehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2010, - 8 A 1364/09 -, [...]).

    An dieser im Urteil des Senats vom 17. Juni 2010 - 8 A 1364/09 - ausführlich dargestellten Auffassung hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Vortrags im vorliegenden Verfahren fest.

    Wegen des ihm gegenüber ergangenen Urteils des Senats vom 17. Juni 2010 - 8 A 1364/09 -, mit dem ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung für die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen abgelehnt wurde, ist dem Kläger entgegenzuhalten, dass er die teilweise Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 4. November 2010 zumindest infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Die Bestimmung kann auch nicht - wie der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts E-Stadt vom 22. Januar 2010 (- 8 A 1364/09 -, Urteilsabdruck, S. 6) meint - deshalb beanstandet werden, weil danach satzungsrechtliche Einschränkungen für die Anrechenbarkeit von Dachräumen mit schrägen Wänden fehlten und Altbauten deshalb ohne hinreichenden sachlichen Grund in höherem Maße als Neubauten zur Berechnung des Vorteils herangezogen würden.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 10 LB 25/14

    Auslagen; öffentlich rechtlicher Erstattungsanspruch; Ratsmitglied; unmittelbarer

    - 8 A 1364/09 -).
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 8 A 560/10

    Schmutzwasserbeitrag für Wochenendhaussiedlung; Anschlussbeiträge bei bereits zu

    Die in den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09, 1366/09 und 1369/09 - (letzteres in veröffentlicht juris, Rn. 14 ff.) monierten Regelungen der Beitragssatzung Schmutzwasser in der Fassung vom 7. Mai 2009 (BSSW 2009) sind beseitigt bzw. ergänzt worden.

    In den beiden (nicht veröffentlichten) Urteilen vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09 und 1366/10 - hat das Gericht diesbezüglich hinsichtlich der Beitragskalkulation ergänzend ausgeführt, dass die.

  • VG Schwerin, 11.04.2013 - 4 A 1250/12

    Keine Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 3 KAG M-V (juris: KAG MV 2005);

    Die in den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09, 1366/09 und 1369/09 - (letzteres in veröffentlicht juris, Rn. 14 ff.) monierten Regelungen der Beitragssatzung Schmutzwasser in der Fassung vom 7. Mai 2009 (BSSW 2009) sind beseitigt bzw. ergänzt worden.

    In den beiden (nicht veröffentlichten) Urteilen vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09 und 1366/10 - hat das Gericht diesbezüglich hinsichtlich der Beitragskalkulation ergänzend ausgeführt, dass die.

  • VG Schwerin, 05.09.2016 - 4 A 206/13

    Schmutzwasserbeiträge; absolute Obergrenze für die Beitragserhebung

    Die in den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09, 1366/09 und 1369/09 - (letzteres ... [ist] veröffentlicht [in] juris, Rn. 14 ff.) monierten Regelungen der Beitragssatzung Schmutzwasser in der Fassung vom 7. Mai 2009 (BSSW 2009) sind beseitigt bzw. ergänzt worden.

    In den beiden (nicht veröffentlichten) Urteilen vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09 und 1366/10 - hat das Gericht diesbezüglich hinsichtlich der Beitragskalkulation ergänzend ausgeführt, dass die.

  • VG Schwerin, 15.03.2012 - 8 A 547/11

    Schmutzwasserbeiträge: Bestimmung der Gebäudehöhe bei fehlender Festsetzung der

    Die in den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09, 1366/09 und 1369/09 - (letzteres in veröffentlicht juris, Rn. 14 ff.) monierten Regelungen der Beitragssatzung Schmutzwasser in der Fassung vom 7. Mai 2009 (BSSW 2009) sind beseitigt bzw. ergänzt worden.

    In den beiden (nicht veröffentlichten) Urteilen vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09 und 1366/10 - hat das Gericht diesbezüglich hinsichtlich der Beitragskalkulation ergänzend ausgeführt, dass die.

  • VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12

    Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Die in den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09, 1366/09 und 1369/09 - (letzteres ... [ist] veröffentlicht [in] juris, Rn. 14 ff.) monierten Regelungen der Beitragssatzung Schmutzwasser in der Fassung vom 7. Mai 2009 (BSSW 2009) sind beseitigt bzw. ergänzt worden.
  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Die in den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09, 1366/09 und 1369/09 - (letzteres ... [ist] veröffentlicht [in] juris, Rn. 14 ff.) monierten Regelungen der Beitragssatzung Schmutzwasser in der Fassung vom 7. Mai 2009 (BSSW 2009) sind beseitigt bzw. ergänzt worden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2019 - 1 L 137/12

    Wahl eines Beitragsmaßstabes; Auslösung der sachlichen Beitragspflicht durch

    Die in den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Januar 2010 - 8 A 1364/09, 8 A 1366/09 und 8 A 1369/09 - (letzteres veröffentlicht in juris Rn. 14 ff.) monierten Regelungen der Beitragssatzung Schmutzwasser in der Fassung vom 7. Mai 2009 (BSSW 2009) seien beseitigt bzw. ergänzt worden.
  • VG Gießen, 15.01.2014 - 8 K 3397/12

    Gesetzlich nicht vorgesehene Leistungen an Kreistagsmitglieder auch nicht durch

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