Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 2783/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9536
VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 2783/09 (https://dejure.org/2010,9536)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.06.2010 - 8 A 2783/09 (https://dejure.org/2010,9536)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 8 A 2783/09 (https://dejure.org/2010,9536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ratsmitglied; Fahrkostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Fahrkosten für sitzungsunabhängige Veranstaltungen zum Zweck der allgemein-kommunalpolitischen Willens- und Entscheidungsbildung oder der Öffentlichkeitsdarstellung von Kommunalpolitikern; Orientierung der Entscheidung über eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Fahrkosten für sitzungsunabhängige Veranstaltungen zum Zweck der allgemein-kommunalpolitischen Willens- und Entscheidungsbildung oder der Öffentlichkeitsdarstellung von Kommunalpolitikern; Orientierung der Entscheidung über eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 996 (Ls.)
  • DÖV 2010, 866
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 06.05.1999 - 8 UE 2076/98

    Fahrkosten eines Kreistagsabgeordneten

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 2783/09
    Dementsprechend ging es in den beiden bisherigen Grundsatzentscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Fahrkostenerstattungen um Fahrkosten, die für die Teilnahme an einer Kreistagssitzung bzw. an regelmäßigen Kreistagssitzungen entstanden waren (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. März 1988 - 6 UE 529/87 - HSGZ 1988 S. 403 ff. und Urteil vom 6. Mai 1999 - 8 UE 2076/98 - HSGZ 2000 S. 69 f. = juris).

    In Zweifelsfälle obliege dem Kreistag die Beurteilung, denn er sei für die innere Angelegenheiten des Kreistages zuständig und müsse u. a. entscheiden, ob eines seiner Mitglieder ungerechtfertigt ferngeblieben sei (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. Mai 1999 a.a.O. juris Rdnrn. 18 f.).

    Damit hat der Kreistag die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit konkretisiert, die nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Urteilen vom 3. März 1988 und 6. Mai 1999 (a.a.O.) grundsätzlich berechtigte Fahrkostenerstattungsansprüche für mandatsbedingte Reisen begrenzen können.

  • VG Frankfurt/Main, 02.07.2008 - 7 E 4374/07

    Keine Fahrtkostenerstattung für Repräsentationstermine eines Kreistagsmitglieds

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 2783/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juli 2008 - 7 E 4374/07(V) - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage mit Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 E 4374/07 (V) - abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juli 2008 - 7 E 4374/07 (V) - abzuändern und die Bescheide des Beklagten vom 28. und 30. März 2007 sowie den Widerspruchsbescheid vom 20. November 2007 aufzuheben, soweit dort die Erstattung von Fahrkosten für die Veranstaltungen am 20./21. Oktober 2006 und am 17. November 2006 abgelehnt wird, und den Beklagten zu verpflichten, ihm die Fahrkosten für diese Veranstaltungen in Höhe von insgesamt 132, 80 EUR zu erstatten.

  • VGH Hessen, 03.03.1988 - 6 UE 529/87
    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 2783/09
    Dementsprechend ging es in den beiden bisherigen Grundsatzentscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Fahrkostenerstattungen um Fahrkosten, die für die Teilnahme an einer Kreistagssitzung bzw. an regelmäßigen Kreistagssitzungen entstanden waren (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. März 1988 - 6 UE 529/87 - HSGZ 1988 S. 403 ff. und Urteil vom 6. Mai 1999 - 8 UE 2076/98 - HSGZ 2000 S. 69 f. = juris).

    Dem Fahrkostenerstattungsanspruch eines Kreistagsabgeordneten könne dementsprechend nicht entgegengehalten werden, er hätte einer Kreistagssitzung wegen einer Badekur in einem entfernten Kurort entschuldigt fernbleiben dürfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. März 1988 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2359/06

    Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 2783/09
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 22. März 2007 zur Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der Geschäftsordnung eines Kreistages - 8 N 2359/06 - (HSGZ 2007 S. 253 ff. = juris Rdnr. 46) zur Funktion von Fraktionen ausgeführt, einem Kreistag stehe aufgrund seiner Geschäftsordnungsautonomie ein weiter Ermessensspielraum zu, der ihm eine Entscheidung darüber ermögliche, zu seiner Selbstorganisation und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und effektiven Geschäftsganges und damit im Interesse seiner Funktionsfähigkeit eine Fraktionsmindestgröße festzulegen.
  • VGH Bayern, 18.10.1989 - 4 N 88.2271
    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.2010 - 8 A 2783/09
    In diesem Sinne hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Normenkontrollbeschluss vom 18. Oktober 1989 zu einer Entschädigungssatzung - Nr. 4 N 88.2271 - (BayVBl. 1990 S. 372) ausgeführt, dass der Vorschrift über die Fahrkostenerstattung das Entschädigungssystem zugrunde liege, wonach an die Teilnahmepflicht im jeweiligen Gremium angeknüpft werde und eine Fahrkostenerstattung sachlich nicht zu rechtfertigen sei, wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung zwar "sinnvoll und politisch wünschenswert", nicht aber - im Sinne einer Verpflichtung - geboten sei.
  • VGH Hessen, 06.07.2015 - 8 A 2100/14

    Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung von Wegstreckenentschädigung

    Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juni 2010 - 8 A 2783/09 - stehe Kreistagsabgeordneten ein Fahrkostenanspruch nur für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags oder dessen Ausschüsse und für die Teilnahme an solchen Fraktionssitzungen oder Sitzungen von Fraktionsteilen zu, die der unmittelbaren Vorbereitung von Sitzungen des Kreistags oder dessen Ausschüsse dienten.
  • VG Gießen, 15.01.2014 - 8 K 3397/12

    Gesetzlich nicht vorgesehene Leistungen an Kreistagsmitglieder auch nicht durch

    Dem folgend führt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung aus, dass Gemeindevertreter bzw. Kreistagsabgeordnete Fahrkosten und Verdienstausfall ausschließlich für ihre Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung bzw. des Kreistages und deren Ausschüsse bzw. für Fraktionssitzungen oder Sitzungen von Teilen einer Fraktion (vgl. § 27 Abs. 4 HGO) beanspruchen können (U. v. 17.06.2010 - 8 A 1364/09 -, LKRZ 2010, 380, 381, - 8 A 2783/09 -, LKRZ 2010, 395).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht