Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung des Altersteilzeitzuschlags auf Witwergeld im Rahmen der Beamtenversorgung
- rewis.io
Berücksichtigung des Altersteilzeitzuschlags als Erwerbseinkommen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung des Altersteilzeitzuschlags auf Witwergeld im Rahmen der Beamtenversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.08.2009 - RN 1 K 09.1063
- VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
- BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 17.04.2012 - B 13 R 73/11 R
Rentenversicherung - Anrechnung von steuerfreien Aufstockungsbeträgen auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
Insoweit kommt es nicht auf die Auffassung des Klägers an, dass wegen des ausdrücklichen Hinweises auf § 18 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV in § 53 Abs. 7 Satz 3 BeamtVG a. F. der Altersteilzeitzuschlag nicht als Erwerbsersatzeinkommen behandelt werden dürfte (s. hierzu auch die Rspr. des BSG, U.v. 17.4.2012 - B 13 R 73/11 R - juris Rn. 23 ff. (33), wonach einer Anrechnung der Aufstockungsbeträge als "Erwerbsersatzeinkommen ...nicht nur entgegenstehe, dass sie an sich Arbeitsentgelt und damit Erwerbseinkommen (und nicht Erwerbsersatzeinkommen) sind, sondern auch, dass sie nicht unter den abschließenden Katalog von § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 8 SGB IV a. F. fallen).Dieses Regelwerk führte zu dem Ergebnis, dass der Altersteilzeitzuschlag nicht im Rahmen des § 18a SGB IV nach der bis 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage angerechnet werden konnte (BSG, U.v. 17.4.2012 - B 13 R 73/11 R - juris Rn. 22).
- BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 33/05 R
Anrechnung eines während einer Altersteilzeitarbeit bezogenen Aufstockungsbetrags …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass das Bundessozialgericht hinsichtlich der Frage der Anrechnung eines während einer Altersteilzeitarbeit bezogenen Aufstockungsbetrags auf eine Hinterbliebenenrente ausdrücklich festgestellt hat, dass die Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit vom Wortlaut des § 14 SGB IV, der das Arbeitsentgelt regelt, erfasst seien (BSG, U.v. 17.4.2007 - B 5 RJ 33/05 R - juris Rn. 15). - FG Hessen, 03.12.2007 - 11 K 2422/06
Zur Frage der Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
So geht auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbeträge ohne § 3 Nr. 28 EStG Arbeitslohn wären> (…BFH, U.v. 17.5.2006 - X R 19/05 - juris Rn. 39; Hessisches FG, U.v.3.12.2007 - 11 K 2422/06 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 14.05.2012 - 3 ZB 09.1536
Altersteilzeitregelung; Berechnung; Kirchensteuer
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
bb) Insoweit kommt es entscheidungserheblich nicht mehr darauf an, dass der Altersteilzeitzuschlag nicht als Besoldung im formellen Sinn unter den in § 1 Abs. 2 u. 3 BBesG genannten Besoldungsbestandteilen aufgeführt ist (BVerwG, U.v. 28.2.2002 2 C 15/01; BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 3 ZB 09.1536; B.v. 2.12.2014 - 14 ZB 12.122 - jeweils in juris). - BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12
Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
Dies begegnet im Hinblick auf das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn das anzurechnende Einkommen - wie im vorliegenden Fall - aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst erzielt wird (Grundsatz der Einheit der öffentlichen Kassen; BVerwG, U.v. 26.11.2013 - 2 C 17/12). - BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83
Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
Die frühere Rechtsprechung eines eigenständigen Begriffs des Einkommens im Beamtenversorgungsrecht wurde aufgegeben (so BVerwG, U.v. 11.6.1985 2 C 34/83 - BVerwGE 71, 336 (339). - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
Damit wird laut Gesetzesbegründung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, wonach der Besoldungsgesetzgeber zwischen Besoldungsleistungen, die zum Kernbestand der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation gehören und solchen unterscheiden kann, die nach ihren Wesensmerkmalen nur bedingt oder keinen alimentativen Charakter haben (BVerfG, B.v. 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 - BVerfGE 44, 249) - wie z.B. der Altersteilzeitzuschlag. - BFH, 17.05.2006 - X R 19/05
Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
So geht auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbeträge ohne § 3 Nr. 28 EStG Arbeitslohn wären> (BFH, U.v. 17.5.2006 - X R 19/05 - juris Rn. 39;… Hessisches FG, U.v.3.12.2007 - 11 K 2422/06 - juris Rn. 13). - BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
aa) Der Einkommens- und Einkünftebegriff des § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG a. F. entspricht nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts demjenigen des Einkommenssteuerrechts, sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen (BVerwG, U.v. 26.5.2011 - 2 C 8/10; U.v. 25.8.2011 - 2 C31/10; U.v. 31.5.2012 - 2 C 18/10; U.v. 28.6.2012 - 2 C 58/11 - jeweils in juris). - BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 1.11
Ruhen; Versorgungsbezüge; Abzug der Werbungskosten; Wahlbeamter auf Zeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
Die Bezugnahme auf das Einkommenssteuerrecht gilt auch für den seit 1999 unverändert gebliebenen Begriff des Verwendungseinkommens (BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 2 C 1/11 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122
Berechnung des Altersteilzeitzuschlags; Teilzeitnettobesoldung; Ansatz von …
- VG München, 30.03.2017 - M 12 K 16.3197
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge wegen der Anrechnung von Gewinnen aus …
Ein etwaiger Ruhensbescheid hat daher nur feststellenden Charakter (BayVGH, U.v. 6.5.2015 - 3 B 12.1057 - juris Rn.16).