Rechtsprechung
LG Berlin, 27.10.2015 - 63 S 73/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Hinweispflicht des Mieters auf Einhaltung der Abrechnungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung: Mieter muss nicht auf Fristablauf hinweisen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Vermieter muss selbst an Abrechnung denken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verspätete Heizkostenabrechnung: Mieter muss Vermieter nicht auf Einhaltung der Abrechnungsfrist hinweisen - Vermieter mit Nachforderung ausgeschlossen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter muss Vermieter grundsätzlich nicht auf Abrechnungsfrist hinweisen (IMR 2016, 1044)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 12.02.2015 - 107 C 244/14
- LG Berlin, 27.10.2015 - 63 S 73/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen …
Auszug aus LG Berlin, 27.10.2015 - 63 S 73/15
Es lag insbesondere kein Sachverhalt vor, der etwa mit jenem zu vergleichen ist, der der Entscheidung des BGH vom 30. März 2011 - VIII ZR 133/10 - (NJW 2011, 1957f) zugrunde lag.