Gesetzgebung
   BGBl. I 1953 S. 191   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4075
BGBl. I 1953 S. 191 (https://dejure.org/1953,4075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 20.05.1953, Seite 191
  • Verordnung über Änderungen des Umzugskostenrechts
  • vom 30.04.1953

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 24.10.1962 - VI C 22.60

    Rechtsmittel

    Nach Nr. 25 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Umzugskostenvergütung der Beamten vom 7. Mai 1935 in der Fassung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) - DVO/UKG - seien auf einen Trennungsentschädigungsempfänger die Abordnungsbestimmungen sinngemäß anzuwenden.

    Da demnach in diesem Fall Nr. 1 Abs. 3 Buchst. a der Abordnungsbestimmungen weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden kann, ist es ohne Bedeutung, ob etwa für die Gewährung von Trennungsentschädigung das Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 19. September 1950 nur eine Auslegung der damals geltenden Fassung der Nr. 25 Abs. 2 DVO/UKG, sein Rundschreiben vom 5. Mai 1955 dagegen eine über den Rahmen der Nr. 25 Abs. 2 DVO/UKG in der Fassung der Verordnung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) hinausgehende Unterstellung enthielt.

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 30.67

    Antrag auf Bewilligung einer Trennungsentschädigung aus Anlass einer Versetzung -

    Rechtsgrundlage für die Gewährung von Trennungsentschädigung ist im vorliegenden Fall das Gesetz über Umzugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 (RGBl. I S. 566) - UkG - in Verbindung mit Nr. 25 der Durchführungsverordnung vom 7. Mai 1935 (RBBl. S. 40) zum Gesetz über Umzugskostenvergütung der Beamten in der Fassung der Verordnung über Änderungen des Umzugskostenrechts vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) - DVzUkG -.
  • BVerwG, 05.12.1979 - 6 B 119.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an eine

    Während sich nämlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1967 mit den Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsentschädigung nach dem Gesetz über Umzugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 (RGBl. I S. 566) - UKG - in Verbindung mit der Nr. 25 der Durchführungsverordnung vom 7. Mai 1935 (RGBl. S. 40) zum UKG in der Fassung der Verordnung über Änderungen des Umzugskostenrechts vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) befaßt, beruht das angefochtene Urteil auf der Auslegung und Anwendung der §§ 9 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV -) vom 22. November 1973 (BGBl. I S. 1715).
  • BVerwG, 27.07.1970 - II B 20.70

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 11 des Gesetzes über Umzugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 (RGBl. I S. 566) und zu Nr. 25 der Durchführungsverordnung vom 7. Mai 1935 (RBB. S. 40) in der Fassung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) setzt die Gewährung von Trennungsentschädigung an einen versetzten Beamten voraus, daß dieser gerade wegen Wohnungsmangels am alsbaldigen Umzug gehindert ist; demgemäß ist die Gewährung von Trennungsentschädigung alsbald einzustellen, wenn der Beamte, sei es auch aus anerkennenswerten sonstigen Gründen, endgültig nicht umzugswillig ist (so bereits das Urteil des Senats vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - [BayVBl. 1961 S. 379]).
  • BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67

    Anspruch eines Beamten auf Trennungsentschädigung - Anspruch auf

    Maßgebend seien hier § 11 des Gesetzes über Umzugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 (RGBl. I S. 566) und Nr. 25 der Durchführungsverordnung zum Umzugskostengesetz vom 7. Mai 1935 (RBB S. 40) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) - DVOzUKG -.
  • BVerwG, 04.03.1964 - VIII C 98.63

    Rechtsmittel

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamten und Soldaten wurde in dieser Zeit konkretisiert durch eine Verwaltungspraxis, die sich orientierte an Nr. 25 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Umzugskostenvergütung der Beamten - DVO UKG - in der Fassung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191), diese beamtenrechtliche Vorschrift galt gemäß § 30 Abs. 2 SG entsprechend für Soldaten.
  • BVerwG, 30.08.1960 - II C 140.58

    Rechtsmittel

    Gemäß § 11 des Gesetzes über Umzugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 (RGBl. I S. 566) - UKG - in Verbindung mit Nr. 25 der Durchführungsverordnung vom 7. Mai 1935 (RGBl. S. 40) in der Fassung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191) - DEVO - könne ein Beamter, der aus Anlaß einer Versetzung genötigt sei, einen getrennten Haushalt zu führen, unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsentschädigung erhalten.
  • BVerwG, 17.10.1968 - II D 9.68

    Rechtsmittel

    Für die "Erklärungen" vom 11. August 1964, 2. März 1965 und 16. August 1965 wurde ein alter, auf Grund der Durchführungsverordnung vom 7. Mai 1935 in der Fassung der Verordnung vom 30. April 1953 (BGBl 1953, 191) zum Umzugskostengesetz vom 3. Mai 1935 herausgegebener Vordruck verwendet, der in Ziffer 11 den bereits in dem Fragebogen vom 19. März 1964 vorhandenen Hinweis enthielt, daß der Antragsteller verpflichtet sei, "jede Änderung in den für die Gewährung der Vergütung maßgebenden Verhältnissen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, z.B. ... Änderungen ... in den Wohnungs- und Unterkunftsverhältnissen und im Hausstand des Antragstellers und der Familie".
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 260.63

    Auf niedersächsische Beamte entsprechend anzuwendende Vorschriften für

    Nach seinem Inhalt ergänzte das Rundschreiben die Nr. 25 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Umzugskostenvergütung der Beamten - DVO UKG - vom 7. Mai 1935 (RGBl. S. 40), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. April 1953 (BGBl. I S. 191).
  • BGH, 02.10.1958 - III ZR 79/57

    Rechtsmittel

    Es bedarf keiner Prüfung, ob dem Beamten entgegen der Bestimmung in Nr. 25 Abs. 4 Satz 2 der DVO i.d.F. der VO vom 30. April 1953 (BGBl I S. 191), die vom beklagten Land durch seine VO vom 11. Dezember 1953 i.V.m. der Neufassung der DVO vom 21. Dezember 1953 (vgl. GVBl Nds 1953, 89 und 1954, 2 sowie MinBlNds 1954 S. 25) übernommen worden ist, überhaupt ein Rechtsanspruch auf die (erstmalige) Gewährung oder Bewilligung einer angemessenen Trennungsentschädigung zusteht (vgl. hierzu Stich und Baring "Die Rechtsnatur der Trennungsentschädigung" in ZBR 1957 S. 187 ff mit weiteren Nachweisen).
  • BDH, 14.05.1963 - II D 53/62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht