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   BGBl. I 1956 S. 899   

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BGBl. I 1956 S. 899 (https://dejure.org/1956,4943)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 11.12.1956, Seite 899
  • Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)
  • vom 07.12.1956

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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Eine vergleichbare rechtliche Konstruktion kennt die Rechtsordnung übrigens auch in anderen Bereichen (vgl. die Befugnisse des Vertreters des Bundesinteresses nach § 52 Abs. 3 des Besatzungsschädenabgeltungsgesetzes vom 1. Dezember 1955 (BGBl I S. 734) und des Vertreters des Finanzinteresses nach § 25 des Schutzbereichsgesetzes vom 7. Dezember 1956 (BGBl I S. 899) sowie nach § 58 des Bundesleistungsgesetzes i. d. F. vom 27. September 1961 (BGBl I S. 1769, 1920)).
  • BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89

    Beeinträchtigung in der Jagdausübung

    Bei einer Beeinträchtigung der Jagdausübung durch ein Manöver tritt der Schaden nach alledem typischerweise bei dem Verpächter, nicht bei dem Pächter ein, so daß dem Kläger kein eigener Schadensersatzanspruch zusteht (Belgard, Wild und Hund, 1206; s. auch Büchs, Grunderwerb und Entschädigung beim Straßenbau, 2. Aufl. Kap. 11, Rn. 238; ebenso bei Erschwernissen in der Jagdausübung nach dem Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum, für die militärische Verteidigung - SchutzbereichG - vom 7. Dezember 1956 - BGBl I 899 -: Brandstetter, Handbuch des Wehrrechts, § 12 SchutzbereichG Anm. 5 zu Abs. 1).
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73

    Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks

    Zu demselben Ergebnis führt die Anwendung der Grundsätze, die der erkennende Senat für sog. Gebietserklärungen, etwa die Erklärung eines Grundstückes zum militärischen Schutzbereich nach dem Schutzbereichgesetz vom 7. Dezember 1956 (BGBl I 899) aufgestellt hat und die auch für die Schutzstreifen nach § 9 Abs. 1 und 2 FStrG anzuwenden sind (vgl. das gleichzeitig verkündete Senatsurteil in der Sache III ZR 127/72).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 C 18.97

    Rockobereignung; Zweckfortfall, nachträglicher; Eigentumsgarantie; Grundsatz der

    Eine gesetzliche Konkretisierung haben diese Zusammenhänge im Schutzbereichgesetz vom 7. Dezember 1956 (BGBl I S. 899) gefunden, das dem Landbeschaffungsgesetz in entstehungsgeschichtlicher und funktioneller Hinsicht eng verbunden ist: Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 SchutzbereichG hat die zuständige Behörde mindestens alle fünf Jahre zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Anordnung eines Gebiets zum Schutzbereich (noch) vorliegen.
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.83

    Unmittelbare Nähe von Grundstück zu US-Munitionslager - Verbot der Nutzung von

    Die Verfügung wurde auf § 5 Abs. 1 des Schutzbereichgesetzes vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I S. 899) - SchBG - gestützt und damit begründet, daß infolge des geringen Abstands der Hütte zu den nächstgelegenen Munitionsbunkern eine ständige Gefahr für Leib und Leben der Benutzer der Forsthütte gegeben sei.

    Die Schutzbereichanordnung nach § 2 des Schutzbereichgesetzes vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I S. 899) - SchBG - ist in Wahrheit kein Rechtssatz, sondern ein als Allgemeinverfügung einzustufender Einzelakt, wie sie jetzt in § 35 Satz 2 zweite Alternative des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - gekennzeichnet ist.

  • BGH, 09.04.1992 - III ZR 228/90

    Enteignungsentschädigung wegen Hochbunker auf Nachbargrundstück

    Dagegen sind entgangener Gewinn und sonstige Vermögensnachteile, die nicht unter § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SchBerG fallen, nur zu entschädigen, wenn und soweit dies zum Ausgleich unbilliger Härten geboten ist (§ 12 Abs. 1 Satz 3 SchBerG; - von Spreckelsen aaO. Erl. 1-4 zu § 12 Abs. 1 SchBerG; Leuenberg, SchBerG, 1957, § 12 Anm. 1 f.; von Hausen/von der Heide/von der Heide, SchBerG, 1957, § 12 Anm. 4 f.; von Schalburg aaO. Anm. 2 ff.; weiter zur Entstehungsgeschichte des nachträglich in den Regierungsentwurf eingefügten § 12 Abs. 1 Satz 3 SchBerG BT-Drucks. II/1664 S. 3, 8 f., 14, 19; aaO., II/2510 S. 6 und zu Drucks. 2510 S. 3; Stenographische Berichte 2. Deutscher Bundestag 160. Sitzung am 27. September 1956 S. 8904 f., 8910).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1997 - 7a D 50/93

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Es kann auch nicht ernsthaft davon die Rede sein, daß gegen das Schutzbereichgesetz vom 7. Dezember 1956 (BGBl I S.899) verstoßen worden ist.
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77

    Folgenbeseitigungsklage als Rechtsbehelf zur Entfernung von Verkehrszeichen -

    Sie beruht auf dem Schutzbereichgesetz vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I S. 899) - SchutzBerG - und stellt auf der Grundlage und in Vollzug der Schutzbereichanordnung des Bundesministers für Verteidigung vom 4. Oktober 1972, die gemäß § 9 Abs. 1 SchutzBerG das Gebiet zum Schutzbereich erklärt hat, einen Verwaltungsakt der Schutzbereichbehörde gemäß § 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 SchutzBerG dar; nach diesen Vorschriften kann die Wehrbereichsverwaltung als Schutzbereichbehörde für Grundstücke des Schutzbereichs, soweit dies für die Zwecke des Schutzbereichs dringend erforderlich ist, die Benutzung oder den Gemeingebrauch ausschließen oder einschränken.
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 101.67

    Rechtsnatur der Schutzbereichsanordnung - Beschränkung von Grundeigentum für die

    Die klagenden Gemeinden wehren sich gegen eine Anordnung des Bundesministers der Verteidigung (BMV) vom 12. April 1964, durch die ein kartographisch ausgewiesenes, gemeindeeigene Flächen umfassendes Gebiet zum Schutzbereich im Sinne des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I S. 899) - Schutzbereichgesetz (SchBG) - erklärt worden ist.
  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 118/70

    Enteignende Anordnungen im Wasserschutzgebiet

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  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 85.63

    Inbetriebnahme eines Steinbruchs - Sprengverbot in einem Steinbruch - Bedrohung

  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 134/77

    Zumutbarkeit für eine Rücknahme von Grundstücken - Erwerb des Grundstücks zu

  • BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65

    Klage auf Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch Betrieb

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 32.75

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Verweisungsantrag

  • BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65

    Entschädigung für Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks für die

  • BGH, 28.01.1974 - III ZR 196/71
  • BGH, 20.02.1975 - III ZR 163/72

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung -

  • BVerwG, 22.12.1970 - VII B 113.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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