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   BGBl. I 1956 S. 103   

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BGBl. I 1956 S. 103 (https://dejure.org/1956,5884)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 09.03.1956, Seite 103
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
  • vom 08.03.1956

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

    1. Art. 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) - 6. ÄndGUStG - fügte dem § 4 UStG , der für bestimmte Umsätze Steuerfreiheit vorsieht, eine neue Nr. 20 hinzu.
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) - 6. ÄndGUStG - fügte dem § 4 UStG eine neue Nr. 20 hinzu.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) wurden bestimmte Lieferungen von Milcherzeugnissen im Großhandel mit Wirkung vom 1. Februar 1956 von der Umsatzsteuer befreit.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 124.79

    Streitige Erledigung der Hauptsache nach rückwirkender Rechtsänderung -

    Aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) wurden bestimmte Lieferungen von Milcherzeugnissen im Großhandel mit Wirkung vom 1. Februar 1956 von der Umsatzsteuer befreit.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 122.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) wurden bestimmte Lieferungen von Milcherzeugnissen im Großhandel mit Wirkung vom.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 125.79

    Streitige Erledigung der Hauptsache nach rückwirkender Rechtsänderung -

    Aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) wurden bestimmte Lieferungen von Milcherzeugnissen im Großhandel mit Wirkung vom 1. Februar 1956 von der Umsatzsteuer befreit.
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 17.70

    Erhebung von ersparter Umsatzsteuer - Zahlung eines Ersparnisbetrages -

    Durch Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des 3. MuFGÄndG wurde somit nicht nur der Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt, sondern auch - und dies insbesondere - die Errechnung, Auszahlung, Abführung und Verteilung des Ersparnisbetrages derjenigen Betriebe geregelt, die durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) - 6. UStÄndG - von der Umsatzsteuer befreit worden waren (vgl. BVerfGE 22, 330 [332 ff.]).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 15.70
    Durch Art. 3 Abs. 2 Sitz 1 des 3. MuFGÄndG wurde somit nicht nur der Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt, sondern auch - und dies insbesondere - die Errechnung, Auszahlung, Abführung und Verteilung des Ersparnisbetrages derjenigen Betriebe geregelt, die durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) - 6. UStÄndG - von der Umsatzsteuer befreit worden waren (vgl. BVerfGE 22, 330 [332 ff.]).
  • BVerwG, 26.01.1973 - I B 5.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Errechnung, Auszahlung, Abführung und Verteilung des Ersparnisbetrages derjenigen Betriebe geregelt, die durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) von der Umsatzsteuer befreit worden waren (vgl. BVerfGE 22, 330 [332 ff.]).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 9.70

    Vereinbarkeit des Art. 3 Abs. 2 S. 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und

    Durch Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des 3. MuFGÄndG wurde somit nicht nur der Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt, sondern auch - und dies insbesondere - die Errechnung, Auszahlung, Abführung und Verteilung, des Ersparnisbetrages derjenigen Betriebe geregelt, die durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 (BGBl. I S. 103) - 6. UStÄndG - von der Umsatzsteuer befreit worden waren (vgl. BVerfGE 22, 330 [332 ff.]).
  • BVerfG, 09.07.1968 - 2 BvL 5/66

    Schicksal einer Richtervorlage nach Entscheidung des BVerfG über die zur Prüfung

  • BVerwG, 26.01.1973 - I B 6.73

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 11.07.1969 - I C 32.68

    Rückforderung von auf Grund der Verordnung M Nr. 1/56 über Milchauszahlungspreise

  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61

    Ausschüttung der Umsatzsteuerersparnisbeträge an die Milcherzeuger -

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 50.69

    Erhebung des restlichen Ersparnisbetrages durch die Überwachungsstelle für Butter

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