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   BGBl. I 1963 S. 986   

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BGBl. I 1963 S. 986 (https://dejure.org/1963,4257)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1963 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 31.12.1963, Seite 986
  • Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
  • vom 20.12.1963

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 199/89

    Amtspflichten des Nachlaßgerichts bei Eröffnung eines Erbvertrags - Amtspflichten

    Erst die Neufassung des § 83 GBO durch das Gesetz vom 20. Dezember 1963 (BGBl I S. 986) hat die Mitteilungspflicht auch auf solche Fälle erstreckt.
  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 91/97

    Löschungsbewilligung nach Grundbuchmaßnahmengesetz bei Bagatellrechten

    Nunmehr ist § 18 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMaßnG) vom 20.12.1963 (BGBl I S. 986) auf eine Hypothek über 880 RM anwendbar, auch wenn bei dem eingetragenen Recht entgegen der Ansicht der Vorinstanzen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 2. Hs., § 8 Abs. 6 GBMaßnG von einem Umstellungsbetrag von 880 DM auszugehen ist, da die unbekannten Gläubiger nicht gehört werden können (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1983, 146).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.1988 - 3 W 139/88

    Kostenansatz für die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks;

    Hiergegen spricht nachhaltig, daß seit der Einfügung des § 60 Abs. 4 KostO durch § 34 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens vom 20. Dezember 1963 (BGBl. I 986) die Kostenordnung mehrfach novelliert worden ist, zuletzt durch das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen vom 9. Dezember 1986 (BGBl. I 2326), ohne die Vorschriften der §§ 60 Abs. 4, 65 KostO anzutasten, obwohl dem Gesetzgeber die unterschiedlichen Auffassungen der Praxis nicht verborgen geblieben sein können.
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