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   BGBl. II 1965 S. 1243   

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BGBl. II 1965 S. 1243 (https://dejure.org/1965,7446)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil II Nr. 36, ausgegeben am 23.09.1965, Seite 1243
  • Gesetz zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler. der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
  • vom 15.09.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Das Rom-Abkommen steht aufgrund des Zustimmungsgesetzes vom 15. September 1965 (BGBl. II S. 1243) im Rang eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Der Gesetzgeber orientierte sich hierfür an der in Artikel 14 des Internationalen Abkommens vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen - sog. Rom-Abkommen - den ausübenden Künstlern eingeräumten Mindestschutzdauer von 20 Jahren seit dem Ende des Jahres der Aufnahme oder der Darbietung oder Sendung (vgl. Gesetz vom 15. September 1965 [BGBl. II S. 1243]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

    Denn der Begriff des ausübenden Künstlers entstammt dem Urheberrecht und zwar auch dem internationalen Urheberrecht (vergleiche Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen vom 26.10.1961 - das sog. Rom-Abkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 15.09.1965, BGBl. II 1965, 1243 mit einigen Vorbehalten zugestimmt hat).
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

    Darüber hinaus gewährt auch die Bundesrepublik Deutschland den Schutz des Rom-Abkommens solchen Darbietungen nicht, die vor dem 21. Oktober 1966 - dem Tag, an dem das Abkommen für die Bundesrepublik in Kraft getreten ist (BGBl. 1966 II S. 1473) - stattgefunden haben (Art. 20 Abs. 2 Rom-Abkommen i.V. mit Art. 4 des Ratifizierungsgesetzes vom 15. September 1965, BGBl. II S. 1243).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91

    "Beatles"; Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens

    Allerdings gelte das Rom-Abkommen nach Art. 4 des dazu ergangenen Zustimmungsgesetzes vom 15. September 1965 (BGBl. II S. 1243) nicht für die vor dem Inkrafttreten des Abkommens für die Bundesrepublik am 21. Oktober 1966 (BGBl. II S. 1473) festgelegten Tonträger; die Titel Nr. 10 von Vol. 5 und Nr. 2, 3, 6 und 8 von Vol. 6 seien aber vor diesem Datum aufgenommen worden.
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