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   BGBl. I 1968 S. 551   

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BGBl. I 1968 S. 551 (https://dejure.org/1968,7692)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 31.05.1968, Seite 551
  • Neufassung des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz)
  • vom 21.05.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 44.73

    Rechtsmittel

    Er hält die der Berechnung der Verdienstausfallentschädigung zugrunde liegende Regelung des § 13 Abs. 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes in der für den Übungszeitraum geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1961 (BGBl. I S. 661) bis einschließlich der Änderungen durch das Zweite Änderungsgesetz vom 14. April 1969 (BGBl. I S. 289) für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz, weil einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst durch den Arbeitgeber das volle Arbeitsentgelt weiterzuzahlen sei gemäß §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes in der während der streitigen Übung geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551); jetzt geltend in der Fassung vom 8. Mai 1973 (BGBl. I S. 365).

    Dieser Anspruch kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, daß nach den §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - in der während der streitigen Wehrübung geltenden Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) den über 25jährigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nach der nunmehr geltenden Fassung dieses Gesetzes vom 8. Mai 1973 (BGBl. I S. 365) allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes - Arbeitnehmern, Beamten und Richtern - während einer Wehrübung Arbeitsentgelte bzw. Dienstbezüge wie bei einem Erholungsurlaub zu gewähren sind.

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Den mutterschutzrechtlichen Regelungen fehlt demnach eine Regelung wie die des § 9 Abs. 7 des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz) in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551), wonach eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes durch den Grundwehrdienst oder durch Wehrübungen bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters zu berücksichtigen ist (vgl. dazu die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BBesG vom 23. November 1979 - GMBl. 1980 S. 3 - Nr. 28.3.1.9 zu § 28).
  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 18.71

    Arbeitsentgelt für den durch eine Wehrübung bedingten Arbeitsausfall - Erstattung

    Rechtsgrundlage des Erstattungsanspruches ist § 11 des Arbeitsplatzschutzgesetzes - ArbplSchG - in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551).
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an

    Seit dem 30. Dezember 1967 gilt das Gesetz in der auf dem Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes vom 22. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1349) beruhenden Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Die Wirkungen des Wehrpflichtverhältnisses auf die arbeitsrechtliche Stellung wehrpflichtiger Arbeitnehmer werden im wesentlichen durch das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst ( Arbeitsplatzschutzgesetz ) vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) - im folgenden: ArbPlSchG - geregelt.
  • LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 177/04

    Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der

    Die beiden genannten Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes gelten in der jetzigen Form unverändert seit 1968 (Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst - Arbeitsplatzschutzgesetz in der Fassung vom 21. Mai 1968, BGBl. I Seite 551), so dass diese Vorschriften auch für den Grundwehrdienst gelten, den der Kläger in der Zeit vom 16. August 1978 bis zum 15. November 1979 abgeleistet hat.
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 15/91

    Eignungsprüfung - Wehrdienstunfall - Berufsförderung - Wehrpflichtiger -

    Auch Wehrpflichtige sind zeitweilig aus dem Erwerbsleben herausgelöst und sind je nach ihrer Eignung schon während ihrer Dienstzeit beruflich zu fördern, damit ihre berufliche Wiedereingliederung nach der Dienstzeit über die rechtliche Sicherung des Arbeitsplatzes hinaus (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz vom 21. Mai 1968 - BGBl I 551/14. April 1980 - BGBl I 425) erleichtert wird.
  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 29.76

    Versicherungsverhältnis - Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Beginn

    Daher sind das Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG -) in der auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 25. Juni 1973 (BGBl. I S. 669) zurückgehenden Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl. I S. 1015) und das Arbeitsplatzschutzgesetz in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) mit - hier nicht einschlägigen - Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes vom 13. Mai 1971 (BGBl. I S. 665) und durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes vom 8. Mai 1973 (BGBl. I S. 365) anzuwenden.
  • BGH, 13.06.1977 - NotZ 3/77

    Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Zu diesen Regelungen gehören auch das Arbeitsplatzschutzgesetz (i.d.F. vom 21.5.1968 - BGBl I 551 - ASG) und das Soldatenversorgungsgesetz (i.d.F. vom 1.9.1971 - BGBl I 1481 - SVG).
  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66

    Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung -

    Die Abgrenzung des Personenkreises, dem Verdienstausfallentschädigung gewährt wird, ergibt sich nicht aus den vorgenannten Vorschriften allein, sondern aus der Bezugnahme dieser Vorschriften auf das Arbeitsplatzschutzgesetz - AplSchG - vom 30. März 1957 (BGBl. I S. 293), das jetzt in der Fassung vom 21. Mai 1968 (BGBl. I S. 551) gilt.
  • BVerwG, 20.11.1979 - 6 P 12.79

    Wahlberechtigung von einen Grundwehrdienst oder Zivildienst ableistenden

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 150.69

    Erstattungsfähigkeit von Umlagen an eine Zusatzkasse während des Wehrdienstes des

  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 125.81

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen in eine Zusatzversorgungskasse bei Einberufung

  • BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 34.72

    Erneute Einberufung zur Ableistung des restlichen Grundwehrdienstes nach

  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 208.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 190.67

    Anspruch eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst auf Weiterzahlung des

  • BVerwG, 23.02.1982 - 2 B 83.81

    Ausgleich wehrdienstbedingter Verzögerungen - Anstellung eines Beamten -

  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 30.68

    Auslegung der Worte "während des Wehrdienstes" i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 34/79

    Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 2.66

    Ableistung des Grundwehrdienstes durch einen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 38/79
  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 19.71

    Zahlung eines Arbeitsentgeltes bei Einberufung des Arbeitnehmers zu Wehrübungen -

  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 20.71

    Einberufung eines Arbeitnehmers zu einer Wehrübung von nicht länger als 3 Tagen -

  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 21.71

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Arbeitslohn für wegen

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 50/77
  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 17.71

    Erstattung des Arbeitsentgelts durch den Bund bei Kurzwehrübungen - Anspruch des

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1980 - IV 2377/79

    Probebeamter; Nichtbewährung; Entlassung; Zuständigkeit des Universitätsrektors

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