Gesetzgebung
   BGBl. I 1968 S. 843   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,7702
BGBl. I 1968 S. 843 (https://dejure.org/1968,7702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,7702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 25.07.1968, Seite 843
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG)
  • vom 19.07.1968

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 5.78

    Vorenthalten des statusrechtlichen Amtes des Landeskirchenrates - Rüge mangelnder

    Es entspricht ferner der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf damit keiner Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, daß Amt im Sinne des gemäß § 12 des Kirchengesetzes über die Besoldung und Versorgung der Kirchenbeamten vom 1. Dezember 1960 (Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland 1961 S. 42) sinngemäß anwendbaren Art. 11 § 4 Abs. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG) vom 19. Juli 1968 (BGBl. I S. 843) nicht das funktionelle Amt - hier der Aufgabenbereich eines Landeskirchenrates - ist.
  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

    Art. 11 § 4 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (4. BesÄndG) vom 19. Juli 1968 (BGBl. I S. 843) knüpft den Anspruch auf Versorgung aus der Besoldungsgruppe 10 der Besoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes daran, daß der Beamte sich bei Eintritt des Versorgungsfalles in einem Amt der Besoldungsgruppe 9 der Besoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes befunden hat oder im Wege der Regelüberleitung ohne Stufenbegrenzung in diese Besoldungsgruppe übergeleitet worden ist, das innegehabte Amt das Eingangsamt der Laufbahn des Beamten war und er seit der Anstellung in der Laufbahn des gehobenen Dienstes eine Dienstzeit von drei Jahren in diesem Amt zurückgelegt hat.
  • BAG, 16.05.1974 - 3 AZR 373/73

    Ausgleichszulagen - Sicherung des Besitzstandes - Eingruppierungsnachteil -

    Der Kläger hat nicht einmal etwas dagegen einzuwenden, daß die durch das 4. Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl. I, 843 ff. - 4. BesÄndG) begünstigten Pensionäre ihre Ausgleichszulage verlieren.
  • BVerwG, 26.06.1975 - II C 52.72

    Gewährung eines Erhöhungszuschlages auf ein Ruhegehalt - Besoldungsansprüche

    Jahren entsprechend geltende Rundschreiben vom 30. August 1968 (GMBl. S. 299) zu Art. 11 § 4 des Vierten Besoldungsänderungsgesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl. I S. 843) bestimme, daß Zeiten, in denen der Beamte kein Amt innehatte (z.B. amtlose Zeiten) nicht mitrechnen.
  • BVerwG, 25.05.1976 - 2 B 59.75
    Der beschließende Senat hat es bereits in dem - vom Berufungsgericht zutreffend angeführten - Beschluß vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 - zu der insoweit entsprechenden Bestimmung des Art. 11 § 4 Abs. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl. I S. 843) als nicht klärungsbedürftig bezeichnet, daß angesichts des auf das "Amt" abstellenden Gesetzeswortlauts die erforderliche Dienstzeit im Beamtenverhältnis abgeleistet sein muß.
  • BVerwG, 25.05.1976 - 2 B 10.76
    Der beschließende Senat hat es bereits in dem - vom Berufungsgericht zutreffend angeführten - Beschluß vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 - zu der insoweit entsprechenden Bestimmung des Art. 11 § 4 Abs. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl. I S. 843) als nicht klärungsbedürftig bezeichnet, daß angesichts des auf das "Amt" abstellenden Gesetzeswortlauts die erforderliche Dienstzeit im Beamtenverhältnis abgeleistet sein muß.
  • BVerwG, 26.06.1973 - VI B 24.73

    Rechtsmittel

    Diese Vorschrift verfolgt einen ähnlichen Zweck wie die des Art. 11 § 4 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl. I S. 843) - 4. BesÄndG -.
  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 45.69

    Einbeziehung der amtlosen Zeit in die Berechnung der der ruhegehaltfähigen

    Brosche behandelt den rechtlich wesentlich, anders liegenden Fall der sog. fiktiven Bewährungsbeförderung im Rahmen der strukturellen Verbesserung für die Versorgungsempfänger nach Art. 11 §§ 4 und 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes - 4. BesÄndG - vom 19. Juli 1968 (BGBl. I S. 843).
  • BGH, 19.11.1976 - IV ZR 209/75

    Ruhegeld - Bundesbeamtenbereich - Besoldung

    Die sog« Regelbeförderung, um die es hier geht, findet sich erstmalig im 4. Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl I 843).
  • BAG, 22.10.1971 - 3 AZR 129/71

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungs-Angestellte - Bewährungsbeförderung -

    Nach Art. 11 § 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl. I, 843) können ab 1. Juli 1971 Versorgungsempfänger der BesGr.
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 40.68

    Entlassung eines Oberleutnants - Bemessungsgrundlage für Versorgungsbezüge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht