Gesetzgebung
   BGBl. I 1969 S. 1171   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,5458
BGBl. I 1969 S. 1171 (https://dejure.org/1969,5458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,5458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 77, ausgegeben am 19.08.1969, Seite 1171
  • Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform
  • vom 15.08.1969

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 08.02.1978 - II R 48/73

    GmbH - Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvermögen - Übergang des

    Der Senat sieht dabei keinen wesentlichen Unterschied zu den Fällen der Liquidation einer Kapitalgesellschaft mit rechtsgeschäftlicher Übertragung ihres Vermögens auf eine aus deren Gesellschaftern gebildete Kommanditgesellschaft und zu den seit dem Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform vom 15. August 1969 (BGBl I 1969, 1171) vorgesehenen Fällen, daß eine Personenhandelsgesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens auf eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird (§§ 40 ff., 46 ff. UmwG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1969, BGBl I 1969, 2081).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VStG

    b) Das wirtschafts- und auch gesellschaftspolitische Anliegen des Gesetzgebers, die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft nur Gesellschaften mit einem gewissen Mindestvermögen zur Verfügung zu stellen, zeigt sich auch in der handelsrechtlichen und insbesondere in der steuerrechtlichen Erleichterung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personalgesellschaften oder in Einzelunternehmen (Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften vom 12. November 1956, BGBl I S. 844; Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz) vom 11. Oktober 1957, BGBl I S. 1713; Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform vom 15. August 1969, BGBl I S. 1171; Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform vom 14. August 1969, BGBl I S. 1163).
  • BSG, 10.07.1973 - 7 RKg 36/70

    Rückwirkender Entzug von Kindergeld - Ausschluss von Arbeitnehmern

    Zu Unrecht habe das LSG den im angefochtenen Urteil erwähnten neueren Gesetzen sowie dem Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform vom 15. August 1969 (BGBl I 1171) für die vorliegende Rechtsfrage keine Bedeutung zugemessen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht