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   BGBl. I 1969 S. 1429   

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BGBl. I 1969 S. 1429 (https://dejure.org/1969,8357)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 87, ausgegeben am 01.09.1969, Seite 1429
  • Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes
  • vom 28.08.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Das Berufungsgericht geht davon aus, die angefochtene Teilgenehmigung enthalte neben einem Standortvorbescheid auch einen Konzeptvorbescheid gemäß § 7 a des Atomgesetzes (AtG) - hier anzuwenden in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1429) unter Berücksichtigung der durch § 69 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgten Änderungen und Ergänzungen.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Sie macht außerdem das Risiko überschaubarer, welches der Hersteller/Betreiber eingeht, wenn er von der erteilten Genehmigung vor Unanfechtbarkeit Gebrauch macht (vgl. Mutschier, ET 1980, 164 [172]); eine Zustellungsfiktion im Sinne von § 7 b Abs. 1 Satz 2 AtG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1429) könnte insbesondere diesen Zweck nicht in gleicher Weise erfüllen.
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    1. Zutreffend geht das Berufungsgericht im Anschluß an das aufhebende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 (BVerwGE 80, 207) davon aus, daß die Erteilung der 1. TG (alt) vom 9. Januar 1975 rechtswidrig, nämlich mit dem Atomgesetz - AtG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814, geändert durch Gesetz vom 28. August 1969, BGBl. I S. 1429, und § 69 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974, BGBl. I S. 721) und der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomanlagen-Verordnung) AtAnlV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1518) nicht vereinbar war.
  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

    "Dieser soll es ermöglichen, das Genehmigungsverfahren nicht nur - wie bei Teilgenehmigungen - in Genehmigungsabschnitte aufzugliedern, sondern darüber hinaus wesentliche vorgreifliche Einzelfragen des Verfahrens verbindlich zu entscheiden und damit das Investitionsrisiko bei der Planung von Atomanlagen zu vermindern" (BT-Drucks. V/4071 in Übereinstimmung mit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG I C 19.65 - [BVerwGE 24, 23, 27 ff. [BVerwG 29.03.1966 - I C 19/65]]).

    Dem Antragsteller darf daher im Vorbescheid nur eine gesetzlich zulässige Genehmigung in Aussicht gestellt werden (s. BVerwGE 24, 23 [27 ff.]; ferner BT-Drucks. V/4071 zu § 7 a AtG und BT-Drucks. VI/2868 zu § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz).

  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Die Höhe eines befürchteten potentiellen Schadens rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme, daß eine Klagebefugnis besteht; hinzu kommen muß vielmehr die substantiierte Behauptung, daß das zu einem solchen Schaden führende Risiko so hinreichend wahrscheinlich ist, daß hiergegen Vorsorge im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Atomgesetzes - hier anzuwenden in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes vom 29. August 1969 (BGBl. I S. 1429 - AtG -) getroffen werden muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2822/92

    Mit dem tatbestandlichen Gebot der Vorsorge in AtG § 7 Abs 2 Nr 3 nicht zu

    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Präklusion schon deshalb ausscheidet, weil § 7b AtG nach Art. 3 des 2. Änderungsgesetzes zum Atomgesetz vom 28.8.1969 (BGBl. I S. 1429) erst am 1.11.1969 in Kraft getreten ist, die betreffenden Teilgenehmigungen aber schon vor diesem Zeitpunkt erteilt worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2823/92
    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Präklusion schon deshalb ausscheidet, weil § 7b AtG nach Art. 3 des 2. Änderungsgesetzes zum Atomgesetz vom 28.8.1969 (BGBl. I S. 1429) erst am 1.11.1969 in Kraft getreten ist, die betreffenden Teilgenehmigungen aber schon vor diesem Zeitpunkt erteilt worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1989 - 10 S 492/87

    Wiederaufarbeitungsanlage für Brennelemente; Klagebefugnis; Präklusion;

    Rechtlich unerheblich für die Bestandskraft ist, daß der Beklagte von den nach der Neufassung des Atomgesetzes vom 31.10.1976 (BGBl. I S. 30, 53) und nach dem Inkrafttreten der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung vom 31.3.1982 erlassenen Teilgenehmigungen (5. und 6. Nachtrag zur 6. Teilerrichtungsgenehmigung; 1., 3., 4. und 5. Nachtrag zur 9. Teilerrichtungsgenehmigung) lediglich die verfügenden Teile mit Rechtsmittelbelehrungen versehen öffentlich bekannt gemacht und die Genehmigungen zur Einsicht ausgelegt, dagegen bei den übrigen Teilerrichtungsgenehmigungen nach § 7 b Abs. 1 AtomG i. d. F. des 2. Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes vom 28.8.1969 (BGBl. I S. 1429) in Verb. mit § 2 Abs. 4 AtomanlagenVO vom 29.10.1970 von einer Auslegung der Genehmigungen mit Rechtsmittelbelehrung zur Einsicht und von der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung abgesehen hat.
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