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   BGBl. I 1970 S. 865   

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BGBl. I 1970 S. 865 (https://dejure.org/1970,6601)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 27.06.1970, Seite 865
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • vom 26.06.1970

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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Nach § 1 Abs. 1 der u.a. auf § 6a Abs. 2 und 3 StVG gestützten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl I S. 865) - GebOSt - ergeben sich die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze aus dem der Gebührenordnung als Anlage beigefügten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Nach § 1 Abs. 1 der auf Grund dieser Ermächtigung erlassenen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt - vom 26.06.1970 (BGBl. I S. 865, berichtigt S. 1298) in der - hier maßgeblichen - Fassung vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1090) werden für Amtshandlungen u. a. i. S. des § 6a StVG Gebühren nach dieser Verordnung erhoben (Satz 1); die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebTSt - (Satz 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier:

    Nach § 1 Abs. 1 der u.a. auf § 6a Abs. 2 und 3 StVG gestützten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26.06.1970 (BGBl. I S. 865) - GebOSt - ergeben sich die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze aus dem der Gebührenordnung als Anlage beigefügten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr.
  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der

    Nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl I S. 865) - GebOSt - ergeben sich die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze aus dem der Gebührenordnung als Anlage beigefügten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Der beklagte Landkreis erhob mit Bescheiden vom 14. und 28. Juli 2003 auf der Grundlage von § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26. Juni 1970 - BGBl I S. 865 - für von ihm bearbeitete Halteranfragen von dem Landesbetrieb Gebühren in Höhe von jeweils 5, 10 EUR.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07

    Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflage zur Gefahrenabwehr

    Nach § 1 Abs. 1 der aufgrund der Ermächtigung des § 6 a Abs. 2 Satz 1 StVG erlassenen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt - vom 26.06.1970 (BGBl. I S. 865, berichtigt S. 1298) in der - hier maßgeblichen Fassung - vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1090) werden für Amtshandlungen u.a. im Sinne des § 6 a StVG Gebühren nach dieser Verordnung erhoben (Satz 1); die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebTSt - (Satz 2).
  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78

    Parkuhr - §§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

    Rechtsgrundlage dieser Gebührenerhebung sind die gesetzliche Ermächtigung des § 6 a Abs. 1 und 2 StVG, die für Amtshandlungen nach dem Straßenverkehrsgesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) zuläßt, sowie der demgemäß ergangene § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865) in der geltenden Fassung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3402) - GebOSt - und Nr. 284 (früher Nr. 263) des dazu gehörenden Gebührentarifs.
  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 385/00

    Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein -

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  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 34.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Nach § 1 Abs. 1 der u.a. auf § 6a Abs. 2 und 3 StVG gestützten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl I S. 865) - GebOSt - ergeben sich die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze aus dem der Gebührenordnung als Anlage beigefügten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr.
  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 65.75

    Ausführung von Bundesrecht als eigene Angelegenheit - Verfahren zur Einziehung

    Der Kläger bat in Ausübung seiner Anwaltstätigkeit mit Schreiben vom 1. September 1972 das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Kraftfahrzeugzulassungsstelle um Auskunft über den Namen des Halters des Kraftfahrzeugs ... 14. Das Landratsamt erteilte die Auskunft mit Schreiben vom 11. September 1972 und setzte dafür eine Gebühr von 3 DM gemäß Nr. 252 des Gebührentarifs der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865) in der hier anzuwendenden Fassung vom 13. Juli 1971 (BGBl. I S. 978) - GebOSt - fest.

    In Ausübung dieser Kompetenz sowie der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 22 GG ist im Rahmen der Ermächtigung des § 6 a des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - in der Fassung des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 805 [815]) die (Bundes)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt - vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865) ergangen (zur davor geltenden Bundesgebührenordnung vgl. BVerwGE 8, 93 ff. [BVerwG 13.01.1959 - I C 114/57]), die durch das (Bundes)Verwaltungskostengesetz ergänzt und ausgefüllt wird, wie § 6 der Dritten Verordnung zur Änderung der GebOSt vom 14. November 1974 (BGBl. I S. 3149) klargestellt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 10 S 2860/07

    Geltung des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr auch für Maßnahmen zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10

    Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im

  • VG Karlsruhe, 23.01.2003 - 9 K 1354/02

    Informationstisch kein Verkehrshindernis in Fußgängerzone

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08

    Von Hochschule erhobene Verwaltungsgebühr für eine Erlaubnis nach der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 A 10966/05

    (Keine) Gebührenfreiheit für Landesbetrieb Straßen und Verkehr

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98

    Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung aufgrund Bedürfnisprüfung mit

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer

  • VG Stuttgart, 27.02.2006 - 10 K 5180/04

    Punkteberechnung bei Verkehrsverstößen; Tattag- bzw. Rechtskraftprinzip;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 25 A 4670/95

    Berufsfreiheit; Beruf; Betrieb einer medizinisch-psychologischen

  • VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06

    Rechtsschutz gegen Androhung einer Fahrtenbuchauflage

  • VGH Hessen, 02.09.2008 - 5 B 1644/08

    Maßnahme zur Durchsetzung einer Stillegungsverfügung betr. ein Kfz;

  • VG Koblenz, 18.10.2010 - 4 K 571/10

    Kosten der zwangsweisen Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

  • VG Stuttgart, 23.10.2007 - 10 K 2765/06

    Zur Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Vollstreckungsgebühren für

  • VG Köln, 14.12.2006 - 11 L 1825/06

    Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Zuwiderhandlung

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72

    Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 125.80

    Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer Fahrtenauflage -

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 2 S 1666/93

    Festsetzung der Rahmengebühr für die Versagung einer Fahrerlaubniserteilung durch

  • VG Trier, 08.12.2008 - 1 L 748/08

    Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen bei Wohnsitzverstoß; Vorlagepflicht des

  • VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02

    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen;

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2013 - 7 K 4502/11

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Pflichtfahrgebiet, Umfang der

  • VG Greifswald, 02.11.2007 - 3 A 1814/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides; Vollzug der Immissionsschutzgesetze und

  • VG Sigmaringen, 30.01.2003 - 2 K 2245/02

    Gebühr für Überwachung von Aufbauseminaren für Fahranfänger

  • VG Braunschweig, 21.12.2001 - 6 A 335/00

    Fahrlehrerprüfung; Gebührenbescheid; Gebührentatbestand; Prozesszinsen;

  • FG Hessen, 04.06.2012 - 5 D 1192/12

    Geltung der Nr. 254 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu

  • VG Aachen, 27.03.2012 - 2 K 2342/10

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung für eine Auskunft aus dem

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